patientensicherheit. überlastung

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Hansestadt nicht per Gesetz eine Personalbemessung in den Krankenhäusern einführen kann. Damit hat der Senat die Volksinitiative für mehr Personal im Krankenhaus per Klage verhindert. „Das Problem des Pflegenotstands lässt sich nicht einfach wegklagen, deshalb ist das Urteil auch kein Erfolg für den Senat“, erklärt Deniz Celik. „Vielmehr steht der Senat jetzt in der Verantwortung, eine politische Lösung zu finden und umgehend mit allen Hamburger Krankenhäusern ...
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