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16. April 2015

Schneider: „Gefahrengebiete sofort aufheben!“

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Das Oberverwaltungsgericht hat heute klar erkennen lassen, dass die Identitätsfeststellung und die Kontrolle des Rucksacks einer Klägerin im Gefahrengebiet rechtswidrig waren. Die Entscheidung will das Gericht aber erst am 13. Mai offiziell verkünden. Außerdem hatten beide Seiten um eine Äußerung zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage für die Errichtung von Gefahrengebieten gebeten. Das OVG hat deutlich gemacht, dass es erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Errichtung von Gefahrengebieten durch die Polizei hat. Die Zweifel ergeben sich sowohl im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung der Hansestadt (Normenklarheit und -bestimmtheit) als auch mit dem Grundgesetz (Grundrechte).

„Das war eine Riesenohrfeige für die Innenpolitik aller Senate seit 2005“, erklärt dazu Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Die heutige Verhandlung hat uns in unserer Auffassung bestätigt, die gesamte Praxis der Ausweisung von Gefahrengebieten und die massiven Eingriffe in die Grundrechte von zehntausenden Hamburgerinnen und Hamburgern waren rechtswidrig. Diese Praxis darf nicht einen Tag länger andauern! Ich fordere den Senat auf, unverzüglich alle drei derzeit bestehenden Gefahrengebiete abzuschaffen und darauf gestützte polizeiliche Maßnahmen sofort zu unterbinden. Außerdem muss der Senat die Norm sofort auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Solche Hardliner-Innenpolitik gehört auf den Müllhaufen der Geschichte!”

Christiane Schneider
Christiane Schneider
Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft
Fachsprecherin für
  • Antifaschismus, Flüchtlinge, Innenpolitik, Religion

    • Mitglied in den Ausschüssen:
      • Eingabe–, Härtefall–, Innen–, Verfassungs- und Bezirksausschusss
      • Kontrollgremien Verfassungsschutz und Wohnraumüberwachung

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