Senat verschlechtert Versorgung Schwangerer ohne Aufenthaltspapiere drastisch
Bis Oktober 2025 nahm Hamburgs Senat auf den Mutterschutz Rücksicht und verteilte Schwangere ohne Aufenthaltspapiere nicht mehr in andere Bundesländer um. Von dieser Praxis hat er nun Abstand genommen und stellt sich auf den Standpunkt, auch nach Beginn des Mutterschutzes könne eine Umverteilung stattfinden, solange keine ärztliche Bescheinigung über die Reiseunfähigkeit vorliege. Dabei war die Entscheidung, eine Umverteilung kurz vor und nach der Geburt zumindest nicht zu vollziehen, auf den tragischen Fall einer Totgeburt nach Umverteilung im Jahr 2010 zurückgegangen.
Dazu Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Nun schreckt der rot-grüne Senat noch nicht einmal mehr davor zurück, Schwangere in der hoch vulnerablen Phase vor und nach der Geburt umzuverteilen. Dabei sollen die Mutterschutzfristen gerade dieser Vulnerabilität Rechnung tragen und auch die Verwaltungsgerichte gehen davon aus, dass es in dieser Zeit nicht zur Durchführung einer Umverteilung kommen darf. Darüber setzt sich der Senat einfach hinweg. Und nicht nur das. Auch die Versorgung der Schwangeren ohne Papiere ist denkbar schlecht. Duldungen werden kaum noch ausgestellt, so dass auch Sozialleistungen einschließlich Krankenversorgung nur schwer oder schleppend gewährt werden. Das bedeutet zusätzlichen Stress. Unterkunft gibt es nur noch im Ankunftszentrum – kein Ort für Schwangere und Neugeborene. Der Senat muss diese inhumane Praxis schnellstmöglich stoppen.“
