„Sitzblockaden gegen Nazis durch Versammlungsfreiheit geschützt“
Auch wenn das Verwaltungsgericht Hamburg den Eilantrag der Veranstalter des „Tags der deutschen Patrioten“ gegen das Versammlungsverbot abgelehnt hat, bleibt wahrscheinlich bis zur letzten Stunde offen, ob die Nazis und Hooligans am Samstag marschieren dürfen oder nicht. Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft ruft daher weiter zur Kundgebung und Demonstration des Hamburger Bündnisses gegen Rechts auf. „Dass Nazis und Hooligans durch Hamburg marschieren, können Demokratinnen und Demokraten nicht schweigend hinnehmen“, so Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion. „Nach ,Hogesa‘ und angesichts der zahlreichen Gewaltausbrüche gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte sowie der offen zur Schau gestellten Gewaltbereitschaft der Veranstalter unterstützen wir, dass sich Bürgerinnen und Bürger der Absicht der Nazis und Hooligans entgegenstellen, den öffentlichen Raum zu besetzen.“
Die Abgeordnete erinnert daran: „Sollte das Verbot gegen den rechten Aufmarsch am Ende scheitern, sind Aktionen des politisch motivierten, gewaltfreien zivilen Ungehorsams wie Sitzblockaden nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2011 vom Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt.“ Die Fraktion DIE LINKE begrüßt, dass sich kurzfristig auch das Bündnis „Hamburg bekennt Farbe“ zu einer Kundgebung auf dem Rathausmarkt entschieden hat, um sich gegen den Hass und die Gewalt zu stellen, die vom „Tag der deutschen Patrioten“ ausgehen. „Wir rufen alle auf, die an der Demonstration des Hamburger Bündnisses nicht teilnehmen können oder wollen, auf dem Rathausmarkt Farbe zu bekennen.“