Tempo 30-Anträge: Horrende Gebühren statt Gesundheitsschutz

Gestern Abend hat der Verkehrsausschuss der Bürgerschaft über die sehr hohen Gebühren für Tempo-30-Anträge gesprochen. Bürger_innen können zum Schutz vor gesundheitlichen Lärm- und Luftbelastungen Anträge auf eine Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit stellen (§ 45 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung). Dem Senat liegen 431 solcher Anträge vor, überwiegend aus den Jahren 2016 und 2017. Nachdem den Antragsteller_innen im Spätsommer 2017 mitgeteilt wurde, dass sie für eine Bearbeitung Gebühren in einer Höhe von bis zu 360 Euro zahlen müssen, wurde der größte Teil der Anträge nicht mehr aufrechterhalten. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft auf Gebührenfreiheit (Drs. 21/10225) vom 30.8.17 wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

„Da gibt es ein Gesetz, dass Betroffenen ermöglicht, sich gegen gesundheitsgefährdende Lärm- und Luftbelastung durch den Straßenverkehr zu wehren. Doch als einzige Großstadt erhebt Hamburg für diese Anträge horrend hohe Gebühren. Gerade an den Hauptverkehrsstraßen wohnen Menschen mit wenig Einkommen, die sich diese Gebühr nicht leisten können. Das ist menschenverachtend, bestärkt es doch die traurige Erkenntnis: Wer arm ist, stirbt früher“, stellt Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion fest. Dass die von rot-grün nun geforderte soziale Staffelung der Gebühren nicht möglich sei, haben die Senatsvertreter gestern im Ausschuss eindrucksvoll belegt.