Todesfall in der Jugendhilfe: Senat darf sich nicht der Verantwortung und Aufklärung entziehen!

Nach dem Todesfall einer 15-jährigen, die in einer Jugendwohngruppe lebte und in der Nacht zum 12. Juli tot in der Wohnung ihrer Mutter in Bramfeld aufgefunden wurde, stellen sich Fragen zu den strukturellen Abläufen in der Jugendhilfe. Der Senat lässt eine Anfrage der Linksfraktion dazu erneut nahezu unbeantwortet und stiehlt sich unter pauschalem Verweis auf den Datenschutz aus der Verantwortung.

Dazu Jan Libbertz, familienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Der Senat bleibt erneut alle wichtigen Antworten schuldig. Wenn der Senat den Verdacht auf strukturelle Fehler ausräumen wollen würde, könnte er das auch tun unter Wahrung des Sozialdatenschutzes. Ein einfacher Verweis, das im vorliegenden Fall seitens der Ämter alle Vorgaben eingehalten wurden, wäre ein notwendiger erster Schritt. In der Vergangenheit haben vergleichbar tragische Ereignisse zu Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und einer Enquete-Kommission geführt. Diese Gremien sollten aufklären, was geschehen war, strukturelle Fehler identifizieren und Verantwortlichkeiten ermitteln. Die Kommission entwickelte Maßnahmen für die Hamburger Jugendhilfe, auch um in Zukunft solche vermeidbaren Todesfälle zu verhindern. In diesem Fall jetzt einfach zur Tagesordnung überzugehen, ist daher auch heute für uns keine Option. Wir müssen herausfinden, ob strukturelle Probleme beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und in der Hamburger Jugendhilfe vorlagen und inwiefern die Erfahrungen der letzten Krisengremien in diesem tragischen Fall zur Anwendung kamen.“