Unterbringung von Menschen in Abschiebehaft

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/12576
20. Wahlperiode 1.08.14

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 1.08.14

Am 17.07.2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Menschen in Abschiebehaft nicht in Justizvollzugsanstalten zusammen mit Strafgefangenen untergebracht werden dürfen.

Im „Hamburger Abendblatt“ vom 22.07.2014 ist zu lesen: „Zwei abgewiesene Asylbewerber aus Hamburg werden in der schleswig-holsteinischen Abschie- beanstalt in Rendsburg untergebracht.“

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier