Urteil gegen Mietendeckel: Jetzt muss der Bund endlich eingreifen und die Mieter:innen schützen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass den Bundesländern keine Gesetzgebungskompetenz zur Begrenzung von Wohnungsmieten zusteht. Daher hat Karlsruhe den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt.
Dazu Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Der Berliner Mietendeckel war ein Akt der Notwehr gegen die explodierenden Mieten. Das rot-rot-grün regierte Berlin hat auf Landesebene versucht, mehr für den Schutz der Mieter:innen zu tun. Wie nötig dieser Schutz ist, zeigen die Versäumnisse auf der Bundesebene: Bisher sind alle Bundesregierungen vor der Immobilienlobby eingeknickt und keine hat gesetzliche Grundlagen geschaffen, um Mieter:innen nachhaltig zu helfen.“
Die drei Elemente des Berliner Mietendeckels – Mietenstopp, Mietobergrenze und das Verbot überhöhter Mieten – hätten bis zum heutigen Tag für rund 340.000 Mieter:innen in Berlin spürbare Entlastungen geschaffen, zum Teil sanken die zuvor extremen Monatsmieten um einige hundert Euro. Auch die Hamburger Mieter:innen bräuchten angesichts oft absurder Wuchermieten ganz dringend so eine Entlastung. Heike Sudmann: „Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist enttäuschend, aber es ist nicht das Ende. Die Bundesebene kann gesetzliche Regelungen mit den Elementen des Berliner Mietendeckels schaffen. Doch CDU und SPD ist das Wohlergehen der Immobilienlobby weitaus wichtiger als das der Mieter:innen. Politik darf nicht einfach vor dem Markt kapitulieren – sie muss eingreifen und regulieren.“