Vergabegesetz: Gute Arbeit bleibt Nebensache
Auf der Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung steht heute die Novellierung des Hamburgischen Vergabegesetzes. Der Senat plant mit seinem Entwurf, die öffentliche Vergabe der Stadt künftig an sogenannte Tariftreueregelungen zu binden, mit dem erklärten Ziel, Lohndumping zu unterbinden und die Tarifbindung zu stärken. Doch der Senat gefährdet seine eigenen Ziele, indem er die Entbürokratisierung des Vergabeverfahrens über den Schutz der Beschäftigten stellt. So soll die Tariftreue an Mindestauftragswerte geknüpft werden, die dazu führen, dass ein erheblicher Teil der öffentlichen Vergaben aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausfällt. Ein wirksames Kontroll- und Sanktionsregime bei Untergrabung der tariflichen Standards sucht man im Entwurf zudem vergeblich. Die Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft bezweifelt daher, dass die Ziele des Gesetzes mit diesem Entwurf erreicht werden können. In einem Zusatzantrag legt die Linksfraktion eigene, konkrete Vorschläge vor.
Kay Jäger, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Hamburger Linksfraktion: „Der Senat hat das Bundestariftreuegesetz immer wieder als Blaupause für Hamburg beschworen, legt nun aber einen viel zu schwachen Entwurf vor. Vergaben werden durch zu hohe Schwellenwerte von tariflichen Arbeitsbedingungen ausgenommen, Auszubildende ausdrücklich nicht berücksichtigt und Kontrollen weitestgehend dem Zufall überlassen. Das ist kein Tariftreuegesetz, das ist ein typisches Beispiel für ‚Entbürokratisierung‘ auf dem Rücken der Beschäftigten. Die Linke fordert stattdessen Tariftreue ab dem ersten Euro, eine Kontrollquote von fünf Prozent und den Ausschluss von Unternehmen, die sich auf Kosten ihrer Beschäftigten Wettbewerbsvorteile verschaffen. Wer öffentliche Aufträge erhält, muss faire Arbeitsbedingungen garantieren — ohne Ausnahmen.“
