Vergabegesetz: Senat legt „Intransparenzgesetz“ vor – Tariftreue und ökologische Standards spielen keine Rolle
In seiner Sitzung am 15. August hat sich der Haushaltsausschuss der Bürgerschaft mit der Neufassung eines Vergaberechts für die öffentliche Verwaltung befasst. Die Linksfraktion kritisiert die aktuelle Novelle des Hamburgischen Vergabegesetzes: Aus Sicht der Fraktion verbessert sie weder die Tariftreue bei Auftragnehmern noch legt sie nachhaltige Standards an.
DIE LINKE hatte gemeinsam mit der CDU eine öffentliche Anhörung zum Thema durchgesetzt. Dabei erklärten Gewerkschafter*innen aus allen Bereichen, dass es eigentlich angezeigt wäre, die Themen Tariftreue ebenso wie Kontrollen bei den beauftragten Unternehmen anzugehen.
Dazu David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „SPD und Grüne haben große Versprechungen gemacht, dass städtische Aufträge zukünftig stärker an soziale und ökologische Standards gebunden werden sollen. Davon finden wir nichts im vorliegenden Entwurf. Wir schließen uns der Kritik der Gewerkschaften an dem voreiligen ‚Vorschaltgesetz‘ ausdrücklich an. In Sachen Tariftreue und sozialen Standards erwarten wir mehr! Statt eines Tariftreuegesetzes wird uns ein Intransparenzgesetz vorgelegt. Je nach Bereich sollen Aufträge bis zu 300.000 Euro in ‘Verhandlungsverfahren‘ oder in freihändigen Vergaben durchgeführt werden können. Wozu das führen kann, hat ja der Fall Nico Lumma gezeigt, als im Verhandlungsverfahren einem fachlich ungeeigneten Unternehmen ein Millionenauftrag zugeschanzt werden sollte. Das Ergebnis war ein gewaltiger Imageschaden für die Stadt und eine hohe Schadenersatzforderung. Statt von einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren in möglichst vielen Fällen abzuweichen, sollte der Senat lieber die reguläre Vergabe vereinfachen: Durch eine einfache Anmeldung für Kleinunternehmen, eine gute Eingabemaske und auch eine App, so dass man auch mal von einer Baustelle aus Rückfragen zu einer laufenden Vergabe stellen kann.“
Als besonders gravierend sieht David Stoop eine Ausnahmeregelung in der Vergabegesetznovelle: „Es ist ein Skandal, dass der Senat sich selbst eine Blankovollmacht ausstellen will, um in ‘Notsituationen‘ ohne Beschluss der Bürgerschaft vom Vergabeverfahren abweichen zu dürfen. Damit wäre das Vergabegesetz das Papier nicht wert auf dem es steht.“