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3. Februar 2017

Volle Anrechnung des Unterhaltsvorschusses: Gefangen im Jobcenter

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18.500 erwerbsfähige Alleinerziehende waren im Herbst 2016 in den Hamburger Jobcentern gemeldet, davon hatten rund ein Drittel einen Job oder waren in Ausbildung. Jeder achte alleinerziehende Haushalt verdiente mehr als 850 Euro im Monat, jeder sechste arbeitete in Teilzeit, wie aus einer Schriftlichen Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft hervorgeht. Trotzdem belief sich ihr Anspruch auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen im Schnitt auf 920 Euro monatlich.

„Durch die volle Anrechnung des Unterhaltsvorschusses bei Hartz IV bleiben die Alleinerziehenden in den Jobcentern gefangen – obwohl sie oft erwerbstätig sind oder sich weiterbilden. So entsteht eine künstliche Abhängigkeit!«, kommentiert Inge Hannemann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion.

Nach einer Einigung von Bund und Ländern wird am 1. Juli 2017 eine Unterhaltsvorschuss-Reform umgesetzt. Demnach wird der Unterhaltsvorschuss an Alleinerziehende bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, ohne Zeitbegrenzung, ausbezahlt. Eine Sonderregelung betrifft alleinerziehende Leistungsberechtigte in Jobcentern: Diese bekommen den Unterhaltsvorschuss ab dem 12. Lebensjahr nur noch, wenn sie monatlich mindestens 600 Euro verdienen. Auf das ALG II wird der Unterhaltsvorschuss aber vollständig angerechnet. DIE LINKE fordert daher, dass das Kindergeld nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird, sowie höhere Freibeträge beim ALG II.

Die beantwortete Anfrage der Fraktion DIE LINKE finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.

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