Vorkaufsrecht für Wohnhäuser: Mieter:innen schützen, Kaufpreis begrenzen
Das Bundesverwaltungsgericht hat vergangene Woche das Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand für Wohnhäuser bei zu erwartenden Mieterhöhungen und Verdrängungen sehr stark eingeschränkt. Damit der Schutz der Mieter:innen wiederhergestellt werden kann, müssen schnell Änderungen im Baugesetzbuch erfolgen. Mit einem Antrag für die Bürgerschaftssitzung am 1. Dezember fordert die Linksfraktion den Senat zu entsprechenden Bundesratsinitiativen auf. Gleichzeitig soll auch der Kaufpreis begrenzt werden, damit die öffentliche Hand keine überteuerten Preise zahlen muss.
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Katastrophe für alle Mieter:innen. Damit wird die Tür für Spekulation mit Wohnungen und für Umwandlung in Eigentumswohnungen sperrangelweit aufgerissen. Wenn nicht sofort die Bundesgesetze geändert werden, müssen noch mehr Mieter:innen um ihre Wohnung fürchten. SPD und Grüne haben im Wahlkampf den Schutz von Mieter:innen versprochen, jetzt müssen sie liefern“, sagt Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Der Hamburger Senat habe lange gebraucht, bis er überhaupt sein Vorkaufsrecht in Gebieten der Sozialen Erhaltungssatzung genutzt hat. Und nun wolle Rot-Grün erstmal sechs bis sieben Monate auf die schriftliche Urteilsbegründung warten. „Jeder verschenkte Tag reduziert den Schutz der Mieter:innen. Auch angesichts des in Hamburg anstehenden Verkaufs von 4.000 Akelius-Wohnungen an Heimstaden ist schnelles Handeln gefragt. Und die zu zahlende Kaufsumme der öffentlichen Hand muss auch auf der Grundlage von fairen Mieten und nicht von Mondpreisen festgelegt werden.“