Waffen- und Munitionsexporte über den Hamburger Hafen (II)

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache  20/10684
20. Wahlperiode  04.02.14 

Schriftliche Kleine Anfrage 
des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 28.01.14 

Betr.:  Waffen- und Munitionsexporte über den Hamburger Hafen (II) 

Über den Hamburger Hafen werden auch Gefahrgüter verschifft. Die Gefahrgüter werden vor ihrer Verschiffung auf Containerterminals, Kaianlagen, Rangierbahnhöfen und Distributionszentren für den Wechsel der Verkehrsträger zum Weitertransport abgestellt. Vorschriften zur Gewährleistung eines sicheren Aufenthaltes im Hafen und eines sicheren Transports sind in der Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH) vom 1. April 2013 geregelt (vorher „Landesgefahrgutverordnung Hafen Hamburg“). 
Ein wesentlicher Bestandteil der Sicherungsmaßnahmen ist das Gefahrgut-Informationssystem GEGIS. Vor dem Eintreffen gefährlicher Güter im Hamburger Hafen müssen Gefahrguttransporte seit 1997 verpflichtend elektronisch an das GEGIS-System gemeldet werden.

Um eine kontinuierliche Information und Dokumentation der Gefahrguttransporte über den Hamburger Hafen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige zweimonatige Abfrage erforderlich, da Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem GEGIS gemeldeten Transporte bei der Polizei nur für die jeweils letzten drei Monate gespeichert werden. 
Wie aktuell auch in den Medien berichtet wird, entsteht derzeit eine breite gesellschaftliche Initiative gegen Deutsche Rüstungsexporte. Im Rahmen einer Online-Petition wird durch die Klarstellung von Artikel 26, Absatz 2 des Grundgesetzes die Aufnahme eines Rüstungsexportverbots in die Verfassung gefordert.

Ich frage den Senat:

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