Wann setzt der Senat endlich die Forderungen des NSU-Untersuchungsausschusses um?
Im September 2013 hat der Bundestag einstimmig den Bericht des Untersuchungsausschusses „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“ beschlossen (Bundestagsdrucksache 17/14600). In dem Bericht werden 50 Schlussfolgerungen aus dem systematischen Behördenversagen formuliert, die als Aufforderung an Geheimdienste, Polizeien, Justiz und Träger der Demokratieförderung gerichtet sind. Die meisten dieser Aufforderungen müssen durch die Landtage und Landesregierungen in landesrechtliche Regelungen übersetzt werden. Das hatte die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft am 11. September 2013 mit einem Antrag (Drs. 20/9338) konkret eingefordert. Daraufhin hatte die Innenbehörde eine Senatsdrucksache zur Umsetzung der Empfehlungen angekündigt, im November auf Nachfrage für Anfang 2014 zugesagt. Geschehen ist bisher – nichts.
„Bei der Umsetzung der Empfehlungen geht es vor allem um bessere Kontrolle des Sicherheitsapparates, mehr Transparenz, interkulturelle Öffnung, verbesserte Ermittlungsansätze gegen potenziell rechtsextremistisch motivierte Straftaten. Woran scheitert die Senatsdrucksache? Warum wird der Bericht über geplante Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen immer weiter verzögert und die Bürgerschaft immer neu vertröstet?“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Christiane Schneider. „Katastrophales Behördenversagen – auch in Hamburg – hat die Aufklärung der NSU-Mordserie über viele Jahre verhindert. Jetzt droht sich das Behördenversagen mit der Verschleppung notwendiger Korrekturen und Veränderungen weiter fortzusetzen. Das beunruhigt uns und ist für die Angehörigen der Opfer und viele andere Menschen in dieser Stadt schlicht inakzeptabel.“
Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE jetzt eine Große Anfrage gestellt und den Senat damit in die Pflicht genommen, zum Stand der Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zu berichten.