Woran scheiterte seinerzeit das Verbot des NSAN?

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache  20/10916
20. Wahlperiode  25.02.14 

Schriftliche Kleine Anfrage 
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 18.02.14 
und  Antwort des Senats 

Betr.:  Woran scheiterte seinerzeit das Verbot des NSAN? 

Laut „tageszeitung“ („Geheimdienst schützt seine V-Leute“, „tageszeitung“ vom 11.10.13, www.taz.de/!124088/) hatte der polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamts Hamburg 1999 ein Verbot des „Nationalen und Sozialen Aktionsbündnisses Norddeutschland“ (NSAN) erwirken wollen und war dabei von Verfassungsschützern wegen Quellenschutzes daran gehindert worden. 
In dem Artikel wird ausgeführt, dass die Landesämter für Verfassungsschutz Hamburg und Niedersachsen sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Veto wegen Gefährdung von V-Personen eingelegt hätten. Als eine der angeblichen Quellen wurde der V-Mann Michael S. angegeben. Dieser war wegen versuchten Totschlags vorbestraft und soll nach Informationen unter 
anderem der „Berliner Zeitung“ vom 3.10.2013 („Architekt des NSU als V-Mann  enttarnt“,
www.berliner-zeitung.de/neonazi-terror/ex-neonazi-architekt-des-nsu-als-v-mann-enttarnt,11151296,24521234.html source=twitterfeed&utm_medium=twitter) 
unter dem Decknamen „Tarif“ zwischen 1995 und 2001 mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) kooperiert und dafür mindestens 66.000 DM  bekommen haben. Weiterhin soll „Tarif“ auch eine Anleitung zum bewaffneten Kampf in der Zeitschrift „Sonnenbanner“ publiziert haben, die auch in Asservaten des Terrornetzwerks „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) gefunden wurde. Die Akte von V-Mann „Tarif“ wurde am 8. November 2011, dem Tag, an dem Beate Zschäpe sich den Behörden stellte, von einem Mitarbeiter des BfV zur Vernichtung freigegeben. Die Aufdeckung der Aktenvernichtung erfolgte jedoch erst im Juli 2012. 
Das NSAN war in den späten 1990er und bis Mitte der 2000er Jahre das wichtigste Netzwerk neonazistischer Kameradschaften in Norddeutschland. Zur Koordination des NSAN betrieb das Bündnis das wesentlich bekanntere „Aktionsbüro Norddeutschland“ (AB Nord), das seinen Sitz bis November 2000 in Hamburg und danach, bis mindestens 2009, in Norderstedt hatte. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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