8.110 Verfahren anhängig: Zahlt der Senat den Hamburger Beamt*innen zu wenig?

Die Besoldung der Beamt*innen in Hamburg könnte verfassungswidrig niedrig sein. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Bisher bemisst der Senat die „amtsangemessene Alimentierung“ seiner Beamt*innen am Abstand zum Armutsrisiko. Im September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die Besoldung der Berliner Landesbeamt*innen im Zeitraum 2008 bis 2020 für „weit überwiegend verfassungswidrig“ erklärt und festgestellt, dass die Besoldung fortlaufend an die Entwicklung des Tariflohnindexes, des Nominallohnindexes und des Verbraucherpreis- indexes angepasst werden muss.
Diese Fortschreibung wurde in Hamburg nicht immer eingehalten. Im Jahr 2022 beispiels- weise stiegen die Tariflöhne um 5,2 Prozent, die Beamt*innenbezüge jedoch nur um 2,8 Prozent. Die relevante Bezugsgröße ist jedoch nicht das einzelne Jahr, sondern ein Gesamt- index seit 1996. Die Abweichungen hiervon kann der Senat noch nicht beziffern. Derzeit sind 8.110 Verfahren vor den Hamburger Gerichten anhängig. Lediglich vier wurden bisher zugunsten der Stadt entschieden, 21 weitere an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht.

Dazu David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Beamt*innen- bezüge dauerhaft weder von der allgemeinen Lohnentwicklung noch von der Inflation abgekoppelt werden dürfen. Vieles deutet darauf hin, dass die Besoldung in Hamburg diesen Anspruch des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt. Es ist auch ein Gebot der Fairness, dass die Einkünfte der Beamt*innen nicht durch zu niedrige Steigerungsraten abgeschmol- zen werden. Die Beschäftigten der Stadt haben eine faire Besoldung verdient, von der sie angemessen leben können. Für die Finanzen der Stadt sind die unklare Situation und die tausenden anhängigen Klagen ein erhebliches Risiko.“