Abgelehnte Schulbegleitungen: „Das hat mit Inklusion nichts zu tun!“
Immer mehr Eltern in Hamburg benötigen für ihr Kind eine Schulbegleitung, wie aus der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/7951) hervorgeht: Demnach ist die Zahl der Schulbegleitungen von 214 Fällen im Schuljahr 2010/11 auf 1464 Fälle im Schuljahr 2016/2017 gestiegen. „Der Bedarf ist riesig, trotzdem tut der Senat viel zu wenig, um diesem gerecht zu werden“, erklärt dazu Sabine Boeddinghaus, schulpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Zwar gebe es heute so viele Schulbegleitungen wie nie zuvor, jedoch sei auch der Bedarf enorm gestiegen – während die Qualität der Bewilligungen sinke.
Immer wieder berichteten Eltern davon, dass ihr Antrag auf eine angemessene Schulbegleitung abgewiesen worden sei und ihre Kinder so mitunter sogar vom Schulbesuch abgehalten würden. „Das hat mit Inklusion nichts zu tun, sondern verletzt das Recht der Schüler_innen auf eine gleichwertige Teilhabe an Bildung“, so Boeddinghaus.
Die Förderberechtigten werden in zwei Gruppen eingeteilt, in Schüler_innen „mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung“ und in solche „mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung“. Der Senat gibt an, dass fast jeder fünfte Antrag auf Schulbegleitung bei den Schüler_innen mit „erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf“ abgelehnt wurde.
„Aus Sicht der betroffenen Eltern und Schüler_innen ist dies schlicht eine Katastrophe“, so Sabine Boeddinghaus. „Das Versprechen des Rot-Grünen Senats auf eine inklusive Schule wird Jahr für Jahr gebrochen. Wir fordern die Schulbehörde dazu auf, hier dringend nachzusteuern, damit alle Kinder den benötigten Unterstützungsbedarf in einem angemessenen Umfang erhalten und ihr Schulbesuch endlich vernünftig wie verlässlich abgesichert werden kann.“
Die beantwortete Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.