Abschiebung von Kissima K. stoppen!

Seit etwa einem Jahr nutzt Hamburg die Abschiebehaftanstalt in Glückstadt, die einem Hochsicherheitsgefängnis gleicht und nicht zuletzt deshalb in der Kritik steht. Allein die Entfernung macht ein Engagement für Abschiebegefangene schwer. Nun wurde bekannt, dass der Hamburger Kissima K. bereits seit mehr als vier Wochen in Glückstadt inhaftiert ist. Ihm droht die Abschiebung nach Gambia.

Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Kissima kam mit neun Jahren zu seiner Mutter nach Deutschland. Er lebt inzwischen schon über 20 Jahre hier. Gambia ist für ihn ein fremdes Land, er kennt dort niemanden mehr und beherrscht nicht einmal mehr die Sprache. Menschen, die den Großteil ihres Lebens in Deutschland gelebt haben, dürfen nicht abgeschoben werden.“ Das gelte auch dann, wenn sie straffällig geworden seien. Selbstverständlich müsse die Strafe verbüßt werden. Dafür sei unser Rechtsstaat da. Aber eine Abschiebung komme einer zusätzlichen Strafe gleich. Ensslen:  „Außerdem hat Kissima hier eine fünfjährige Tochter, die ein Recht auf den Kontakt zu ihrem Vater hat. Viel zu oft tritt der Hamburger Senat das Recht auf Ehe und Familie aus Art. 6 GG, das für Migrant:innen gleichermaßen gilt, mit Füßen.“