Änderungen beim Bleiberecht: Regelungen in Hamburg jetzt schon umsetzen!
Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf ein Bleiberecht für Migrant:innen verständigt, die bereits längere Zeit hier leben: Nach drei Jahren Aufenthalt und bis zum 27. Lebensjahr sollen gut integrierte junge Menschen die Möglichkeit eines Bleiberechts bekommen. Bei besonderen Integrationsleistungen von Geduldeten über 27 Jahren soll ein Bleiberecht nach sechs beziehungsweise für Familien nach vier Jahren eröffnet werden. Der Praxis der Kettenduldungen soll ein Chancen-Aufenthaltsrecht entgegengesetzt werden.
Die Linksfraktion fordert nun in einem Antrag zur Bürgerschaftssitzung am 2.Februar, dass Hamburg Vorgriffsregelungen schaffen soll, damit Menschen nicht mehr abgeschoben werden, die nach zukünftiger Rechtslage ein Bleiberecht hätten. Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Wir begrüßen die geplanten Verbesserungen beim Bleiberecht, auch wenn sie zu sehr am Leistungsgedanken und nicht hinreichend an unseren humanitären Pflichten orientiert sind. Es kann aber nicht angehen, dass trotz des erklärten Willens der Bundesregierung weiterhin Menschen abgeschoben werden, die etwa in Ausbildung oder in einem Job sind. Rheinland-Pfalz hat bereits den ersten Schritt zu einer Sicherung des Aufenthaltsrechts getan. Hamburg muss ebenfalls handeln. Der Senat darf sich nicht darauf zurückziehen, auf eine Vorgriffsregelung durch das Innenministerium zu warten. Hamburg ist zuständig. Darauf wird sich der Bund im Zweifel zurückziehen.“