Anschlag auf Zeugen Jehovas: Einstellung zeigt Defizite der Waffenbehörde

Wie heute bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren gegen drei Beschuldigte eingestellt, gegen die im Zusammenhang mit der Tat am 09.03.2023 ermittelt wurde, bei der der Täter sieben Menschen und sich selbst tötete und neun Menschen verletzte. Die drei Beschuldigten waren Mitglieder des am Hanseatic Gun Club tätigen waffenrechtlichen Prüfungsausschusses, die die Prüfung des späteren Täters Phillipp F. abgenommen haben. Bei der Prüfung kam es zu zahlreichen irregulären Vorkommnissen; ermittelt wurde wegen des Verdachts der Falschbeurkundung im Amt. Das Verfahren wurde nun nach §153 Abs.1 StPO eingestellt. Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellung unter anderem mit gesetzlichen und behördlichen Mängeln. So habe sie bei der Einstellung berücksichtigt, „dass die Hamburger Waffenbehörde offenbar aus Kapazitätsgründen davon absieht, einer örtlichen Sachkundeprüfung als ‚weiterer Beisitzer im Prüfungsausschuss‘ (§ 3 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 AWaffG) beizuwohnen sowie eine stichprobenartige Kontrolle von Prüfunterlagen vorzunehmen und dadurch die jeweiligen Prüfabläufe im Zuge der gebotenen Fachaufsicht zu überwachen.“

Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, erklärt dazu: „Die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft stellt der Waffenbehörde ein desaströses Zeugnis aus. Ganz offensichtlich hat die Waffenbehörde keinerlei Verantwortung für die ihnen obliegende Fachaufsicht über die Prüfungen von Waffenerlaubnissen gezeigt und auf diese Weise völlig irreguläre Prüfungsabläufe ermöglicht. Die Bevölkerung muss darauf vertrauen können, dass die Waffengesetze streng kontrolliert werden, doch dieses Vertrauen ist mal wieder verletzt worden.“