Ansteigende Zahlen in der Notbetreuung: Schulen brauchen konkrete Kriterien
Die Zahlen der Kinder und Jugendlichen, die in den Schulen betreut werden, steigt an. Die Schulbehörde weist Grundschulen an, ab einer Auslastung von 25 Prozent den Eltern ein schlechtes Gewissen zu machen, wenn sie ihr Recht auf eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. „Der Senat muss aufhören, den Eltern die Verantwortung für die Situation an den Schulen zuzuschieben“, sagt Sabine Boeddinghaus, schulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Dafür muss es klare Kriterien geben.“
Konkret schlägt sie vor, die Teilnahme an der Notbetreuung an die Betreuung einer Familie durch den ASD, die sonderpädagogische Förderung eines Kindes nach §12 des Schulgesetzes oder eine Lernförderung nach §45 zu binden. „Diese Kinder brauchen die besondere Aufmerksamkeit der Schulen und die Begleitung und Betreuung vor Ort“, sagt Boeddinghaus. „Auch Eltern in systemrelevanten Berufen müssen von diesen offenen Angeboten Gebrauch machen können. Die Schulbehörde kann ihre Verantwortung nicht weiter abschieben.“
Boeddinghaus betont, dass alternative Lernwege in kleinen Gruppen unter Nutzung des sogenannten Sozialraums, eine weitaus bessere allgemeine Betreuung möglich machen würden: „Der Druck auf die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien muss gemindert werden. Außerschulische Lernorte und eine Reduzierung der Lehrpläne würden Entspannung bieten, niemand würde zurückgelassen. Kinder und Jugendliche könnten begleitet ihre Nachbarschaft und ihr Stadt entdecken.“