Aushungern und Abschieben – setzt Hamburg auf verfassungswidrige Leistungsausschlüsse für Geflüchtete?
„Brot, Bett, Seife“ – so soll nach dem Wunsch vieler Politiker*innen der Alltag für Geflüchtete möglichst lebensfeindlich ausgestaltet werden. Doch im Herbst hat die seinerzeitige Ampel-Regierung diese antiquierten Bestrafungs-Fantasien noch mal unterboten: Im Asylbewerberleistungsgesetz hat sie dafür einen Leistungsausschluss eingeführt: Nach zwei Wochen sollen für so genannte „Dublin-Fälle“ im Regelfall gar keine Leistungen mehr gewährt werden. Doch nach der Einschätzung von Wissenschaft und Bundessozialgericht ist ein vollständiger Leistungsausschluss europa- und verfassungswidrig. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat diese Regelungen daher in einer Weisung für nicht anwendbar erklärt – zu groß ist die Gefahr, dass Kinder und Kranke nicht versorgt werden. Hamburg drückt sich dagegen um klare Aussagen, wie sich aus einer Anfrage der Linksfraktion ergibt.
Dazu Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Mit ein bisschen Mut kann man beschließen, eine offenkundig verfassungswidrige Regelung nicht umzusetzen – Rheinland-Pfalz beweist das. Aber wo bleibt dieser Mut des rot-grünen Senats? Er laviert und verschweigt, dass er längst Bescheinigungen über die Ausreisepflicht ausstellt und zeitgleich einfach keine Leistungen mehr erbringt. Das ist rechtswidrig und schäbig. Hamburg darf eine solche staatlich organisierte Kindeswohlgefährdung nicht mitmachen! Hinzu kommt, dass der Senat offenkundig gar nicht weiß, wie man eine ‚freiwillige Ausreise‘ auf Basis der Dublin-Verordnung überhaupt umsetzt. Die Betroffenen dürfen also weder arbeiten noch können sie einfach so ausreisen und der Senat lässt sie auch noch hungern. Hamburg muss sich aktiv gegen diese Schande für den Rechtsstaat stellen!“