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25. März 2014

Bestätigt: Aufenthalt für „Lampedusa in Hamburg“ rechtlich möglich

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Laut einem neuen Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags ist ein Aufenthaltsrecht für die Menschen der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ rechtlich möglich. Demnach wird den obersten Landesbehörden bei einer Aufenthaltsgenehmigung nach §23 Aufenthaltsgesetz „zur Wahrung der politischen Interessen (…) ein weiter politischer Beurteilungsspielraum eingeräumt“. Es handle sich um eine „politische Leitentscheidung“ der obersten Landesbehörde mit „weitem politischem Ermessen“. „Das heißt also ganz klar, dass Flüchtlingsgruppen ein Aufenthaltsstatus erteilt werden kann“, erklärt dazu Christiane Schneider, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Der Senat hat das immer geleugnet und behauptet, juristisch sei ein Aufenthaltsrecht nach §23 Aufenthaltsgesetz nicht machbar. Nun ist es amtlich: Das stimmt nicht. Scholz muss sich jetzt endlich den Fakten stellen.“

Zwar heißt es auf Seite 5 des Gutachtens, die rechtlichen Spielräume des Senats müssten „im Einvernehmen“ mit dem Bundesinnenministerium genutzt werden. Dieses hatte jedoch bereits auf die Kleine Anfrage des Hamburgers Jan van Aken und anderer Abgeordneter der Linksfraktion zu den „Lampedusa-Flüchtlingen“ (Bundestags-Drucksache17/14432) hin erklärt, dass es die Initiative wie auch die rechtlichen Möglichkeiten bei den Bundesländern sieht und sich einer politischen Lösung vor Ort nicht zwingend entgegenstellen würde: „Die Letztentscheidung über den Umgang mit den Flüchtlingen lag und liegt jedoch bei den betroffenen Ländern“, heißt es dort. Und weiter: „Sollten im Einzelfall gleichwohl humanitäre Gründe gegeben sein, die einer Rückkehr der Betroffenen nach Italien entgegenstehen, sieht das Aufenthaltsgesetz in Kapitel 2 Abschnitt 5 verschiedene Möglichkeiten für eine Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen in Deutschland vor.“

„Es fehlt dem Bürgermeister also nicht an rechtlichen Möglichkeiten, sondern schlicht am politischen Willen, eine gruppenbezogene Lösung für die ,Lampedusa-Flüchtlinge‘ herbeizuführen“, folgert daher Christiane Schneider. „Wenn Olaf Scholz diesen Menschen helfen wollte, dann hinderte ihn die Rechtslage keineswegs daran.“

Christiane Schneider
Christiane Schneider
Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft
Fachsprecherin für
  • Antifaschismus, Flüchtlinge, Innenpolitik, Religion

    • Mitglied in den Ausschüssen:
      • Eingabe–, Härtefall–, Innen–, Verfassungs- und Bezirksausschusss
      • Kontrollgremien Verfassungsschutz und Wohnraumüberwachung

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