Betäubungsmittelgesetz: Drogenkonsumräume endlich rechtssicher machen!
Zur kommenden Bürgerschaftssitzung beantragt die Linksfraktion eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Hintergrund ist ein Paradox in der bestehenden Rechtslage: Demnach sind zwar die Abgabe, der Erwerb und der Besitz illegaler Drogen verboten, der Betrieb von Drogenkonsumräumen und der dort stattfindende Konsum nicht. Das führt im Alltag immer wieder zu Problemen, denn Mitarbeiter*innen müssen den gemeinsamen Konsum und die Unterstützung beim Konsum durch andere unterbinden. Die Linke will das Gesetz nun dahingehend ändern, dass die Beihilfe zum Konsum und die Abgabe von geringen Mengen illegaler Substanzen unter den Drogengebraucher*innen künftig entkriminalisiert werden. Auch die Rechtsverordnung zum Betrieb von Drogenkonsumräumen soll deshalb nach Ansicht der Linken geändert werden.
Olga Fritzsche, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Auch nach 30 Jahren ist die rechtliche Lage der Drogenkonsumräume unklar. Das führt dazu, dass Konsument*innen immer wieder wegen Verstößen vor die Tür gesetzt werden. Sie halten sich dann vor den Einrichtungen auf und der Konsum wird in den öffentlichen Raum verlagert – was wiederum zu Beschwerden von Anwohner*innen führt. Noch viel schlimmer aber ist, dass das eigentliche Ziel von Drogenkonsumräumen, nämlich die Risiken des Konsums zu mindern, auf diese Weise konterkariert wird. Wir müssen die Arbeit von Drogenkonsumräumen endlich rechtssicher machen.“