Bezahlkarte wechselt, Bürokratie bleibt
Der Wechsel der Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen führt zu einem massiven Verwaltungsaufwand und viel Verwirrung. Das zeigen aktuelle Anfragen der Linksfraktion. So war bis zuletzt unklar, was mit den insgesamt fast 117.000 Euro auf den dann ungültigen alten Karten geschieht. Auch wegen der verunglückten Kommunikation der Behörde gab es die Befürchtung, die Guthaben würden verfallen. Nun antwortet der Senat sehr spät und nur auf Nachfrage der Linken, dass diese übertragen werden. Der Personenkreis für die neue Bezahlkarte und damit auch die engmaschige Kontrolle wird zudem auf Geflüchtete in Folgeunterkünften ausgedehnt. Die zum Jahresende auslaufende Hamburger Bezahlkarte ließ keine Überweisungen und Lastschriften zu, auch nicht für Sportvereine, Fahrkarten etc. Das ändert sich zwar nun, das Verfahren der Freischaltung und Einzelerlaubnisse ist jedoch weiterhin aufwändig, wie die Anfragen zeigen.
Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft sagt: „Es ist zwar gut, dass nun Bezahlmöglichkeiten wie Überweisungen und Lastschriften etabliert wurden. Aber das Ganze ist und bleibt ein schikanöses Bürokratiemonster. Zweck soll die Beschränkung der Ausgaben auf das sein, was die Bundesregierung zur Ermittlung der Leistungshöhe heranzieht. Und für diese lächerliche und sinnbefreite Restriktion betreibt die Innenbehörde einen Riesenaufwand. Der Effekt ist, dass selbst an Anwält*innen kein Geld überwiesen werden darf. Die Beratung der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) ersetzt aber die Rechtsvertretung nicht. Der Zugang zum Recht wird so auf verfassungsrechtlich bedenkliche Weise beschränkt.“
