Bürgerschaft: AfD-Verbot nicht auf die lange Bank schieben!
Mit einem abgestuften Prüfverfahren soll ein Verbot der AfD eingeleitet werden – diesen Antrag von SPD und Grünen in der Bürgerschaftssitzung am 14.1. begrüßt und unterstützt die Linksfraktion. Doch zugleich sieht die Linke die Gefahr, dass die eingebrachte Prüfstrategie das Verfahren auf eine unbestimmte Dauer verzögert – dabei ist die Bedrohung der Demokratie durch die AfD akut und das Grundgesetz verpflichtet ausdrücklich dazu, frühzeitig und mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen verfassungsfeindliche Parteien vorzugehen. Die für ein Verbotsverfahren notwendigen Erkenntnisse liegen seit Jahren vor, hinzu kommt die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Daher fordert die Linksfraktion in einem Zusatzantrag den Senat auf, sich der Bremer Bundesratsinitiative anzuschließen, um zügig über eine Mehrheit in der Länderkammer ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.
Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Voraussetzungen für einen AfD-Verbot liegen laut Expert*innen eindeutig vor. Durch allzu zögerliche Schritte und ein weiteres Prüfen und Abwarten wird es der AfD weiter ermöglicht, ihre rassistische und rechtsextreme Ideologie zu verbreiten und in konkrete Taten umzusetzen. Und auch das Argument, dass ein frühzeitiges Verbotsverfahren die gesellschaftliche Polarisierung befeuern würde, zieht nicht: Wer aus Sorge vor Polarisierung zögert, gibt der AFD den Raum, menschenfeindliche Positionen zu normalisieren und die Demokratie von innen weiter auszuhöhlen. Gerade das stärkt die AfD – während ein Verbotsverfahren klare rechtsstaatliche Grenzen zieht und zeigt, dass die Demokratie sich gegen ihre Feinde verteidigt. Und genau das wollen wir durch ein zügig eingeleitetes Verfahren für ein Verbot dieser Partei erreichen.“
