Cityhof-Häuser: Wettbewerbsergebnisse rechtfertigen keinen Abriss
Gestern Abend wurden sieben Wettbewerbsergebnisse für das Areal der Cityhof-Häuser am Klosterwall der Öffentlichkeit vorgestellt. Am heutigen Freitag wird das Preisgericht die Ergebnisse bewerten. Unabhängig von dem Ausgang des Wettbewerbs ist die Erteilung der erforderlichen Genehmigung für den Abriss der denkmalgeschützten vier Cityhof-Hochhäuser. Im Denkmalschutzgesetz ist klar geregelt, dass ein Abriss nur genehmigt werden kann, wenn es überwiegende öffentliche Interessen gibt (vgl. § 9, Abs. 2 Denkmalschutzgesetz).
„Allen sieben Ergebnissen ist eines gemeinsam: Sie rechtfertigen nicht den Abriss der Cityhof- Häuser“, resümiert Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, die Vorstellung. Damit ein überwiegendes öffentliches Interesse gegeben ist, reiche es nicht aus, dass der Oberbaudirektor das Ensemble hässlich findet oder der Finanzsenator die Gebäude in der Bürgerschaftsdebatte als „asbestverseuchte Schrottimmobilie“ schmäht. „Keines der sieben Wettbewerbsergebnisse ist der Knaller, der städtebaulich so herausragend ist, dass der Denkmalschutz entfallen kann. Deshalb muss der Senat sich vom Abriss und Verkauf der Häuser endgültig verabschieden. Jetzt kann es nur heißen: Zurück auf Los!“