Die Beschäftigten nicht erpressen: Senat muss Krankenhausversorgung auch im Streikfall sicherstellen
Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten in den Krankenhäusern für den 20. Oktober zu einem Warnstreik aufgerufen. Eine von ver.di vorgeschlagene Notdienstvereinbarung, die die Versorgung im Streikfall sicherstellt, wird von den Arbeitgebern jedoch abgelehnt.
Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft erklärt dazu: „Nicht der Streik gefährdet die Versorgung in den Krankenhäusern, sondern die geringe Bezahlung und die schlechten Arbeitsbedingungen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Beschäftigte in den Krankenhäusern systemrelevant sind und nun wirklich eine bessere Bezahlung verdient haben. Aber der Großteil der inzwischen vergessenen Corona-Helden erhält als Anerkennung nicht einmal die versprochene Corona-Prämie. Und nun wird auch noch ihr Streikrecht vom UKE und von Asklepios ausgehebelt, weil die Kliniken die von ver.di vorgeschlagene Notdienstvereinbarung ablehnen und somit die Patientenversorgung im Streikfall unmöglich machen. Der Senat darf nicht länger zusehen, wie das Grundrecht auf Streik mit Füßen getreten wird und die Beschäftigten durch moralischen Druck erpresst werden. Wir erwarten, dass er als Eigentümer bzw. Miteigentümer im UKE und in Asklepios eine Notdienstvereinbarung durchsetzt und somit eine Patientenversorgung auch im Streikfall sicherstellt.“