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9. April 2014

DIE LINKE fordert rechtsstaatliches Verfahren für Lampedusa-Gruppe

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Seit einem Jahr kämpft die Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ unter großer öffentlicher Anteilnahme für ein Bleiberecht. Seit einem Jahr verweigert der Senat nicht nur eine humanitäre Lösung, sondern sogar das Nachdenken darüber. „Es ist Zeit, mit den falschen Behauptungen und vorgeschobenen, unredlichen Argumenten, hinter denen der Senat sich versteckt, aufzuräumen“, sagte in der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. In einem Antrag fordert die Fraktion ein humanitäres Bleiberecht für die Flüchtlinge. Laut einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kann der Senat dies ohne weiteres gewähren. „Es ist also die Frage, ob humanitäre Gründe vorliegen“, so Schneider. „Und dann ist es vor allem die Frage des politischen Willens. Will der Senat eine humanitäre Lösung finden oder will er es aus Gründen, die mit Humanität dann jedenfalls nichts zu tun haben, nicht.“

In dem Gutachten wird den obersten Landesbehörden bei einer Aufenthaltsgenehmigung nach §23 Aufenthaltsgesetz „zur Wahrung der politischen Interessen (…) ein weiter politischer Beurteilungsspielraum eingeräumt“. Es handle sich um eine „politische Leitentscheidung“ der obersten Landesbehörde mit „weitem politischem Ermessen“. „Die Gruppe fordert, durch Anwendung des Rechts, durch Anwendung des §23, ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen“, erläuterte Schneider. „Nicht – wie vom Senat mehrfach behauptet – gegen das Recht, nicht durch Sonderrecht, sondern durch Anwendung des Rechts. §23 ist keine Ausnahme vom Recht, sondern Recht, das für alle gilt, für die die Tatbestandsmerkmale vorliegen. Der §23 ermöglicht die Reaktion auf eine humanitäre Notlage einer Gruppe. Diese Gruppe fordert ein rechtsstaatliches Verfahren nach gültiger Rechtslage. Nicht mehr, nicht weniger.“

Der Senat sei gut beraten, den Vorgaben rechtsstaatlicher Grundsätze zu folgen, erklärte die Innenexpertin weiter. „Im Rechtsstaat wird geprüft, ob gesetzliche Regelungen Anwendung finden können. Sie haben das nicht geprüft – oder Sie haben es vielleicht geprüft und dann schnell den Deckel zugeklappt, weil Ihnen das Ergebnis politisch nicht gepasst hat. Aber Gottseidank hat‘s ja der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags geprüft, so dass Sie sich nicht mehr herausreden können, sondern Farbe bekennen müssen. Für oder gegen eine humanitäre Lösung.“

Christiane Schneider
Christiane Schneider
Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft
Fachsprecherin für
  • Antifaschismus, Flüchtlinge, Innenpolitik, Religion

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