Gebietsfreistellungen/Freistellungsgebiete für Sozialwohnungen
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/11382
20. Wahlperiode 11.04.14
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 03.04.14
und Antwort des Senats
Betr.: Gebietsfreistellungen/Freistellungsgebiete für Sozialwohnungen
In Reaktion auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Gebietsfreistellungen bei Sozialwohnungen“ (Drs. 20/10649 vom 21.2.2014) ist eine Diskussion über die Verlängerung der Gebietsfreistellungen in Mümmelmannsberg, Neuallermöhe-West, Steilshoop und Wilhelmsburg mithin über den Bevölkerungsmix in diesen benachteiligten Quartieren beziehungsweise Stadtteilen entstanden. Unabhängig davon, ob es in bestimmten Situationen und Phasen ausreichende Begründungen für Einzel- oder gar Gebietsfreistellungen gibt, ist der Umstand, dass gut 21 Prozent des gesamten Sozialwohnungsbestandes in Hamburg potenziell den Bevölkerungsgruppen mit wenig Einkommen entzogen sind, doch alarmierend und sozialpolitisch desaströs. Denn damit wird der Mangel an günstigen Wohnungen in Zeiten der Wohnungsnot weiter verschärft, wie die Zahlen der unversorgten Haushalte mit Dringlichkeitsschein beziehungsweise Dringlichkeitsbestätigung unterstreichen. Die erneute Verlängerung der Freistellungsgebiete – zum Teil nach mehreren Jahrzehnten – bis 2015 (für Mümmelmannsberg, Neuallermöhe-West und Steilshoop) beziehungsweise 2020 (für Wilhelmsburg) bedarf daher dringend einer öffentlichen Debatte. Um diese angemessen führen zu können, sind jedoch weitere Daten vonnöten.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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