Gefangenenvergütung verfassungswidrig: Linksfraktion fordert umfassende Verbesserungen bei der Entlohnung

In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht heute das derzeitige System der Gefangenenvergütung für verfassungswidrig erklärt. Dabei stellte es klar, dass das geltende Vergütungssystem nicht mit dem Resozialisierungsgebot vereinbar ist. Gleichzeitig gab es dem Gesetzgeber auf, den Stellenwert der Arbeit bei der Resozialisierung gesetzlich zu regeln.

Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Meilenstein. Die Situation der arbeitenden Gefangenen ist auch hier in Hamburg ein unhaltbarer Zustand, deren Verbesserung wir seit vielen Jahren fordern.“

So stellte das Bundesverfassungsgericht unter anderem fest, dass Arbeit im Strafvollzug nur dann ein wirksames Mittel zur Resozialisierung sei, wenn die geleistete Arbeit angemessen Anerkennung finde. Dies sei angesichts des durchschnittlichen Stundenlohns von weniger als 2 Euro und den wenigen nichtmonetären Vorteilen aus der Arbeit nicht der Fall.

Özdemir: „Der Hamburger Senat ist nun aufgefordert, die Grundlagen für eine angemessene Vergütung von Gefangenen zu schaffen. Wir fordern die Aufhebung des Arbeitszwanges im Gefängnis, die Zahlung des Mindestlohnes für arbeitende Gefangene, sowie deren Einbeziehung in die Rentenversicherung.“