„Geisteskrank, gewalttätig, ansteckend“: LINKE kritisiert Datensammelwut der Polizei
Christiane Schneider kritisiert die Datensammelwut scharf: „Diese Kategorien sind in höchstem Maße diskriminierend. Es ist völlig unklar, unter welchen Voraussetzungen Personen in das Raster der Polizei gelangen. Noch nicht einmal effektiver Rechtsschutz ist gewährleistet, denn die Betroffenen erlangen keine Kenntnis von der Aufnahme ihrer Daten bei der Polizei.“
Nach welchen Kriterien sich die Betroffen die personengebundenen Hinweise „verdient“ haben erklärt der Senat zur Geheimsache: „Die Vergabe eines PHW hat im Rahmen einer Einzelfallprüfung anhand des PHW-Leitfadens des Bundeskriminalamts zu erfolgen. … Darüber hinaus sieht die Polizei von einer weiteren Beantwortung der Fragestellung ab, da die Offenlegung von Inhalten des PHW-Leitfadens … auch den Erfolg polizeilicher Maßnahmen beeinträchtigen und mithin die Funktionsfähigkeit der Polizei gefährden könnte.“ (Frage 5)
Zudem führt der Senat in seiner Vorbemerkung aus, dass es bei den PHW auch um das Wohl der Betroffen selber gehen würde: „Die personengebundenen Hinweise (PHW) dienen hauptsächlich dem Schutz des Betroffenen, der Eigensicherung von Polizeibediensteten sowie in Einzelfällen der Gewinnung von Ermittlungshinweisen und dem Schutz Dritter.“