Grundrechte gelten auch und gerade in der Krise!
Seit dem Abbau des 2013 errichteten Lampedusa-Zelts am Donnerstag kam es täglich zu Protestaktionen am Steindamm. Obwohl sich die Teilnehmer_innen dabei vorbildlich sorgsam verhielten, weiten Abstand zueinander hielten und Mundschutz trugen, löste die Polizei die Versammlungen auf, nahm Personalien auf und erteilte Platzverweise. „Auch wenn angesichts der Corona-Pandemie gewisse Freiheitsbeschränkungen unabdingbar sind, müssen Grundrechtseinschränkungen doch auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden“, erklärt dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Wenn Protestierende Infektionsschutz und Kontaktverbot einhalten, muss legitimer Protest auch weiterhin möglich sein.“
Für den 29. März versuchten die Veranstalter_innen eine Ausnahmegenehmigung für eine Versammlung zu erhalten, wie sie explizit in der Allgemeinverfügung vorgesehen ist. Dennoch und trotz der Versicherung, dass die Teilnehmer_innen fünf Meter Abstand zueinander halten und Mundschutz tragen würden, wurde eine Ausnahmegenehmigung ohne weitere Begründung verweigert. Auch gibt es Berichte in sozialen Medien, dass selbst Einzelpersonen, die sich lediglich mit einem Protestschild in der Öffentlichkeit aufhalten, mit polizeilichen Maßnahmen überzogen werden. „Eine vollständige Unterbindung von Protest, wie sie die Polizei Hamburg derzeit praktiziert, ist völlig unverhältnismäßig und auch durch die Corona-Pandemie nicht zu rechtfertigen. Grundrechte gelten auch und gerade in Krisen“, so Celik. „Und zivilgesellschaftlicher Protest ist systemrelevant.“