Grundsteuer: Senats-Entwurf belastet Randbezirke und bevorzugt Spitzenlagen

Der Senat hat heute die Grundsteuerreform auf den parlamentarischen Weg gebracht. Die Fraktion DIE LINKE kritisiert den Gesetzesentwurf, da in den vormals günstigeren Randlagen künftig merklich höhere Grundsteuern gezahlt werden müssen, während vor allem Top-Lagen im Zentrum entlastet werden.

David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Einfach ist nicht immer gerechter! Mit den jetzt vom Senat eingebrachten Hebesätzen steigt die Grundsteuerbelastung besonders in den Außenbezirken mit früher günstigem Bodenrichtwert merklich an. In manchen Fällen vervielfacht sich die Belastung. Auch für Gewerbetreibende mit größeren Flächen in den Randlagen droht die Grundsteuer zu einer relevanten Belastung zu werden.“

Grund dafür sei, dass bei Wohnlagen nur zwischen zwei verschiedenen Lagen differenziert werde. David Stoop„Das spiegelt den tatsächlichen Immobilienwert in Hamburg überhaupt nicht wieder. Bei gewerblichen Lagen gibt es überhaupt keine Differenzierung: Dort zahlt eine Kfz-Werkstatt in Bergedorf je Quadratmeter Nutzfläche genau so viel wie eine Bank am Ballindamm. Hier wird Ungleiches gleich besteuert. Davon profitieren Eigentümer*innen von Immobilien in Spitzenlagen. Das ist ungerecht. Wir fordern, dass sich die Besteuerung stärker am Verkehrswert orientiert, als es das Hamburger Modell vorsieht. Außerdem muss auf Bundesebene die Umlagefähigkeit der Grundsteuer B auf die Mieten abgeschafft werden. Die Grundsteuer muss eine Steuer für Eigentümer*innen werden und darf keine eine Steuer für Mieter*innen bleiben.“