Hausdurchsuchung bei AStA-Mitarbeiterin: Ein Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit

Wie der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Hamburg heute mitteilte, fand vor wenigen Wochen eine Hausdurchsuchung bei einer Studentin und Mitarbeiterin des AStA statt. Die Durchsuchung erfolgte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129b StGB. Hintergrund des Verfahrens ist eine wissenschaftliche Konferenz, die im April 2023 an der Universität Hamburg stattfinden sollte. An der Konferenz zu den Themen Demokratieabbau, Klimakrise, Alternativen zum Kapitalismus und patriarchale Gewalt waren auch kurdische Gruppen beteiligt. Wegen ihrer Beteiligung wird der Mitarbeiterin nun vorgeworfen, die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) unterstützt zu haben. Dieser Vorwurf diente auch dazu, dass der Konferenz damals auf Drängen des Verfassungsschutzes kurzfristig die Räume von der Universitätsleitung entzogen wurden.

Dazu erklärt Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Es ist inakzeptabel, dass unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung die Wissenschaftsfreiheit angegriffen wird und Organisator*innen Repression erfahren. In demokratischen Gesellschaften muss es möglich sein, im Rahmen einer wissenschaftlichen Konferenz über Alternativen zum Kapitalismus zu diskutieren, ohne dass die Beteiligten mit Terrorismusvorwürfen überzogen und durch Strafverfahren eingeschüchtert werden.“

Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, ergänzt: „Das Strafverfahren gegen die AStA-Mitarbeiterin ist ein weiterer Versuch, kurdischen Aktivismus zu kriminalisieren. Wie schon beim Verbot der Konferenz macht sich die Hamburger Innenbehörde erneut zum willigen Handlanger des Autokraten Erdogan.“