Hilfe für die Stadttauben: Linksfraktion fordert Ausnahmen vom Fütterungsverbot

Mit dem Vergrämen und dem Aushungern von Stadttauben verfolgt Hamburg eine rigide und tierschutzrechtlich fragwürdige Strategie. Dagegen sind Konzepte mit kontrollierten Taubenschlägen, wie sie sich bundesweit immer weiter verbreiten, in Hamburg nur sporadisch zu finden. Ehrenamtliche Tierschützer:innen aus verschiedenen Gruppen fangen verletzte oder kranke Tauben ein, um sie tierschutzgerecht zu pflegen. Dazu Stephan Jersch, tierschutzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Stadttauben sind entflogene Zuchttauben und damit eigentlich nicht für das Leben in der freien Natur geeignet. Das Problem ist also menschengemacht. Umso wichtiger ist es, auch sie entsprechend dem Tierschutzgesetz zu behandeln. Doch genau das verweigert der Senat. Deshalb ist es gut, dass sich viele Freiwillige um verletzte und erkrankte Stadttauben kümmern.“

Die Linksfraktion schließt sich dem Wunsch der Taubenfreund:innen an, zumindest für das Einfangen der Tauben gezielt artgerechtes Körnerfutter zum Anlocken einsetzen zu können und stellt in der heutigen Bürgerschaftsitzung den Antrag „Fütterungsgenehmigung zum Einfangen von verletzten und kranken Stadttauben“. Stephan Jersch zum Antrag: „Es ist ein Unding, dass Hamburgs Fütterungsverbot für Tauben derart rigide ist, dass nicht einmal Ausnahmen zu Hilfszwecken möglich sind. Wir beantragen die Schaffung einer solchen Ausnahmemöglichkeit, damit die Helfer:innen juristisch abgesichert sind.“