Holsten-Areal: Vernichtender Prüfbericht über Investor muss Konsequenzen haben
Am 22. April 2022 wurde die KPMG-Sonderuntersuchung zu den Vorwürfen gegen den Investor des Holsten-Areals, Consus bzw. die Adler Group veröffentlicht. Es geht auch um überhöhte Immobilienbewertungen, falsche Darstellung des Verschuldungsgrades und Transaktionen mit mutmaßlich nahestehenden Personen. Doch der erhoffte Befreiungsschlag blieb aus. Bezogen auf das Holsten-Areal stellt KPMG fest, dass der Vorwurf, die ermittelten Werte seien nicht angemessen, nicht widerlegt werden konnte. Von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit dem geplanten städtebaulichen Vertrag des Bezirks mit dem Investor ist folgende Aussage von KPMG: „Der Vorwurf, dass Adler nicht über die finanziellen Mittel verfügt, die Projektentwicklungen umzusetzen, kann auf Basis der uns in der Sonderuntersuchung zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht widerlegt werden.“
„Der KPMG-Bericht ist vernichtend für die Adler Group. Mit so einem unseriösen Unternehmen darf der Bezirk keine Verträge abschließen“, sagt Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Schon das bisherige Spekulationsgebaren mit der wundersamen Erhöhung des Grundstückswert des Holstenareals auf mehrere hundert Millionen Euro beweise, dass es der Adler Group nicht um Stadtentwicklung oder Wohnungsbau gehe, sondern ausschließlich um höchste Profite. Der ursprüngliche Verkaufspreis des Grundstücks lag im Jahr 2016 bei 150 Mio. Euro. Consus hat vier Jahre später bereits 320 Mio. Euro gezahlt. Auf der Website der Consus AG würde jetzt von einem Verkaufserlös in Höhe von 840 Mio. Euro ausgegangen, so die ZEIT online am 2. Juni 2021. Thérèse Fiedler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE in der Altonaer Bezirksversammlung: „Die vom Bezirksamt geforderte Finanzierungszusage einer Bank klingt gut, reicht aber definitiv nicht aus. Eine Fachkanzlei für Aktien-und Immobilienrecht muss den Bericht im Auftrag des Bezirks bewerten. Oder hat das Bezirksamt plötzlich selbst solche Expert:innen?“ Es dürfe keine weiteren Verfahrensschritte beim städtebaulichen Vertrag oder dem Bebauungsplan geben, bevor nicht weitere Prüfungen erfolgten. Einen entsprechenden Antrag hat DIE LINKE für die Bezirksversammlung am 28. April eingereicht.