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HSH-Nordbank: EU erzwingt den Schlussstrich – die rot-grünen Landesregierungen als Komplizen

Von Joachim Bischoff, Norbert Hackbusch und Norbert Weber —

Seit Hegel wissen wir: Ein komplexer, in sich widersprüchlicher Prozess verschwindet im Resultat. Dies gilt auch im Finanzmarktkapitalismus. Hat man das Resultat vor Augen – hier die vermeintliche Rettung der HSH Nordbank –, rätselt die Öffentlichkeit über Sinn und Interpretation dieser Hilfsoperation.

Die Bank gehört den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg zu 85 Prozent. Seit 2013 verhandeln die Eigentümer über eine Wiederaufstockung von öffentlichen Garantien von sieben auf zehn Milliarden Euro. Alle Beteiligten sind sich in diesem Punkt einig: Ohne die hohen Garantien der öffentlichen Hand müsste die Bank abgewickelt werden, Großanleger und öffentliche Eigentümer würden viel Geld abschreiben müssen.

An den Verhandlungen über die Zukunft der Bank nahmen die HSH Nordbank, die Bundesbank, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), das Bundesfinanzministerium und die Europäische Zentralbank (EZB) teil. Jetzt gibt es einen inoffiziellen Abschluss, der offizielle unterstellt einige Umbaumaßnahmen.
Bei den Gesprächsrunden ging es um die endgültige Zustimmung der EU zur Aufstockung der Staatsgarantie auf zehn Milliarden Euro und einer unaufschiebbaren Umstrukturierung der Landesbank, die notleidende Kredite im Umfang von 15,4 Milliarden Euro in den Büchern stehen hat. Vorgesehen ist ein Verkauf dieser mehr oder minder wertlosen Papiere zu mindestens zwei Dritteln an die öffentlichen Eigentümer. Mitte Oktober haben sich in Brüssel EU-Wettbewerbskommissarin Margarete Vestager, der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Thorsten Albig und Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz auf eine Lösung zur Beendigung des EU-Wettbewerbsverfahrens verständigt.

Der Kompromiss ist ein politischer Skandal

Zentraler Punkt: Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission, die Bundesrepublik Deutschland und die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben im laufenden EU-Beihilfeverfahren der HSH Nordbank AG eine informelle Verständigung über ein Modell zur Restrukturierung und wesentlichen operativen Entlastung der Bank erzielt. Die EU-Kommission wird die Wiedererhöhung der von den Ländern gewährten Zweitverlustgarantie von sieben auf zehn Milliarden Euro bewilligen. Aber technisch werden die Wiedererhöhung der Zweitverlustgarantie als so genannte Abwicklungsbeihilfe und die HSH Nordbank AG vor einer Restrukturierung als im beihilferechtlichen Sinne nicht lebensfähig eingestuft.
Diese Bewertung geht in der Öffentlichkeit häufig unter: Die HSH Nordbank ist in der jetzigen Konstellation nicht lebensfähig. Sie muss – so der Kompromiss – massiv umstrukturiert werden und die Wiedererhöhung der Garantien ist eine Abwicklungsbeihilfe.

Dies ist ein politischer Skandal: Die Bank hat seit ihrer „Rettung“ in der großen Finanzkrise enormes Vermögen in der Größenordnung von mehreren Milliarden Euro vernichtet. Trotzdem ist sie nicht lebensfähig. Zwei sozialdemokratische Regierungschefs stellen diesem maroden Geldinstitut weitere drei Milliarden Euro an Garantien zur Verfügung und kaufen ihr zugleich „Schrottpapiere“ oder „Giftmüll“ im Buchwert von 6,2 Milliarden Euro ab. Werden die Buchwerte nicht erreicht, müssen die Garantien dafür herangezogen werden.

Wie sieht die Operation konkret aus und was ist der Sinn? Die „Lösung“ sieht eine Aufspaltung der Bank in eine Holdinggesellschaft, die die meisten Vergütungsbestandteile (aktuelle und thesaurierte Gebühren) der Verlustgarantie übernehmen wird, und eine operative Gesellschaft, die die laufenden Geschäfte der Bank weiterführen wird, vor. Diese „good bank“ erhält eine befristete Betriebsgenehmigung für zwei Jahre.

Im Rahmen eines offenen, transparenten und wettbewerblichen Verfahrens wird die „good bank“ entweder mehrheitlich verkauft, also privatisiert oder „vermögensschonend“ dichtgemacht. Für diese letzte Existenzphase bleibt der Garantievertrag bestehen. Die Garantie wird mit Sicherheit in Anspruch genommen. Öffentliches Geld wird eingesetzt, damit die Bank verkauft oder geschlossen werden kann. Würde man sofort schließen, wäre die Unfähigkeit der politischen Klasse offenkundig.

Die HSH wird aus dem Verkehr gezogen

Mit der Verständigung auf eine Lösung für den Abschluss des Beihilfeverfahrens wird die Bank zugleich aus dem Verkehr gezogen. Die operative Gesellschaft  – die Bank mit einem verringerten Volumen an Schrottpapieren – muss in zwei Jahren privatisiert oder abgewickelt werden. Die Privatisierung soll binnen 24 Monaten ab Erlass der für das erste Halbjahr 2016 erwarteten Kommissionsentscheidung erfolgen.

Die Aufspaltung betrifft auch die Garantien. Die Abschirmungswirkungen der Sunrise-Garantie verbleiben unverändert bei der Tochtergesellschaft („good bank“), die aber zugleich erheblich von ihren bisherigen Prämienverpflichtungen entlastet wird. Sie hat lediglich eine Garantieprämie von 2,2 Prozent auf den noch nicht durch Abrechnungen in Anspruch genommenen Teil des Risikoschirms zu zahlen. Die restlichen Prämienverpflichtungen gegenüber den Ländern trägt die Holdinggesellschaft.

Zur Umstrukturierung gehört weiter: Die vermeintlich lebensfähige Tochter verkauft an die beiden Bundesländer faule Kredite von bis zu 6,2 Milliarden Euro. Weitere Portfolien im Volumen von zwei Milliarden Euro soll die Bank am Markt verkaufen. Sie könnte auch noch mehr notleidende Portfolien über den Markt abstoßen, doch vermutlich finden sich kein Käufer. Warum sollte ein Investor „notleidende Kreditpapiere“ kaufen?

Was kostet der Kompromiss die SteuerzahlerInnen?

Insgesamt wird mit diesen Maßnahmen – Reduktion der Gebühren für die Garantien und Verkauf von non-performing loans – erreicht, dass der operative Teil der Bank von einem wesentlichen Teil seiner Altlasten befreit, die Stabilität erhöht und die Ertragskraft erheblich verbessert wird. Die berühmte Frage, ob die Bank dadurch lebensfähig wird, und was dies den BürgerInnen in den beiden Bundesländern nützt, kann von den Geschäftspartnern nicht beantwortet werden.

Weiter: Die Bank darf notleidende („non-performing“) Portfolien im Umfang von mehr als acht Milliarden Euro an den Markt und die Länder veräußern und daraus entstehende Verluste unter dem bestehenden „Sunrise“-Risikoschirm abrechnen. Die Verluste gehen zulasten der Holding oder „bad bank“.

Faktisch heißt das: Schon jetzt ist die von der Bank zu tragende Verlustquote ausgeschöpft. 1,3 Milliarden Euro sind abgerechnet, 1,9 Milliarden Euro schwebend, das heißt sind im Prozess der Abrechnung, der Verlust auf die zehn Milliarden Euro Garantie beträgt hochgerechnet schon jetzt 2,1 Milliarden Euro. Es muss kein besonders schlechter Geschäftsgang angenommen werden, um zu der Einsicht zu gelangen: Die öffentlichen Eigentümer werden nicht nur ihr eingesetztes Eigenkapital, sondern auch ihre Garantien weitgehend verlieren.

Sinn dieser asymmetrischen Lastenverteilung zwischen Holding und operativer Einheit: Es soll die Chance eröffnet werden, dass aus dem Verkauf ein privatisiertes, rentables Geschäft hervorgehen kann. Die Kommission wird das neue Unternehmen, das aus dem Verkaufsprozess hervorgeht, in einer nachfolgenden Entscheidung beurteilen. Sollte der Verkaufsprozess scheitern, wird die Bank ihre Neugeschäftsaktivitäten einstellen müssen und ihre Vermögenswerte in einer Weise verwalten, die ihrer Abwicklung dient.

Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen

Die eigentliche HSH Nordbank wird zu Lasten der Länder so von Schrottteilen gesäubert, dass diese „Tochter“ privatisiert und verkauft werden kann. Zu allem Überfluss sollen die Länder mit ihrer Garantie auch noch für diese zu privatisierende Tochter mit ihrer Zehn-Milliarden-Garantie einstehen und haften. Sollte dieser Verkauf an private Investoren nicht innerhalb einer Frist von zwei Jahren zur Zufriedenheit der EU-Kommission über die Bühne gehen, wird die Bank abgewickelt.
Die Holding, die jetzt aller Geschäftstätigkeiten entledigt ist, haben die Länder als Eigentümer am Bein. Vermutlich werden alle Mitarbeiterverträge, alle Risiken und alle immer noch nicht bekannten Risiken auf diese Holding übertragen.

Wir hatten eine solche Verschleuderung öffentlicher Gelder schon mal: Das war die Endphase der West-LB mit ihrer Aufspaltung hin zur Gesellschaft „Portigon“. Diese hat ebenfalls alle bekannten und latenten Risiken zu Lasten des Landes Nordrhein-Westfalen übernehmen müssen. Die BürgerInnen bezahlen mit ihren Steuern die gescheiterten irrsinnigen spekulativen Geschäfte einer verselbständigten Geldelite.

Durch das Ausmisten ihrer Bilanz kann die HSH Nordbank die Forderung der EZB erfüllen, den Bestand an faulen Krediten deutlich zu senken. Sie wird für das angeschlagene europäische Bankensystem (siehe Deutsche Bank) zu einem geringeren Risiko. Die Hoffnung der Bank, eine deutlich größere Anzahl fauler Kredite aus der Bilanz zu schieben – verhandelt worden war zeitweise über ein Volumen von 14 bis 28 Milliarden Euro – erfüllte sich allerdings nicht. Damit ist aber das Volumen der Schrottpapiere nicht geringer geworden.

Volle Klarheit erst in einigen Monaten

Die endgültige Entscheidung inklusive aller Details will die EU-Kommission im ersten Halbjahr 2016 verkünden. Ab diesem Zeitpunkt beginnt dann eine zweijährige Privatisierungsphase, die unter bestimmten Bedingungen um sechs Monate verlängert werden kann. Die Länder, denen die Bank derzeit zu 85 Prozent gehört, dürfen danach nur noch 25 Prozent halten – und das auch nur noch für weitere vier Jahre.

„Sollte der Verkaufsprozess scheitern, wird die Bank Neugeschäftsaktivitäten einstellen müssen und ihre Vermögenswerte in einer Weise verwalten, die ihrer Abwicklung dient“, erklärte die EU-Kommission. Aus Sicht von Experten dürfte die Privatisierung der HSH Nordbank sehr schwer werden. Aber wenn dann abgewickelt wird, wird sich die Öffentlichkeit noch weniger als heute daran erinnern, wer hier solche gigantischen Summen öffentlicher Gelder verbrannt hat.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Dies ist ein positiver Schritt, der die Chance eröffnet, einen wesentlichen Teil der Bank zu veräußern.“ Die These von Experten allerdings lautet: Es ist nicht möglich, innerhalb dieses Zeitraums einen Käufer zu finden.

Dabei sieht das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), das zum 1. Januar 2015 genau für derartige Banksituationen ins Leben gerufen wurde, klare Haftungskaskaden vor: Die Risiken sollen auf mehrere Schultern verteilt werden, nicht nur auf die SteuerzahlerInnen (Stichwort „bail-in“). Dieser Kompromiss ist eine Verhöhnung der BürgerInnen und eine unverschämte Gemeinheit der politischen Klasse.