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26. November 2020

Umwandlung von Mietwohnungen: Werden Soziale Erhaltungsverordnungen zum Papiertiger?  

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Umwandlung von Mietwohnungen: Werden Soziale Erhaltungsverordnungen zum Papiertiger?  

 

Eine Soziale Erhaltungsverordnung dient laut Baugesetzbuch der „Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) – und soll daher die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen massiv erschweren. Doch in Hamburg sieht das anders aus, wie der Senat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 22/2078) einräumen musste. Zwischen 2015 und 2019 wurden in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung 588 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt, alleine im vergangenen Jahr waren es 325. Spitzenreiter ist das Bezirksamt Altona, wo zwischen 2015 und 2020 von 442 beantragten Wohnungsumwandlungen 417 durchgewunken wurden (BA Altona, Drs. 21-1407). 

 

Dazu Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion: „Bisher galt eine solche Soziale Erhaltungsverordnung vielen als einziger Schutz gegen Umwandlungen, doch selbst der wird zunehmend ausgehöhlt. Und die Stadt schaut seit Jahren tatenlos zu – das zeigt das Beispiel Altona. Sie unterläuft damit das selbst formulierte Ziel, ‚Verdrängungseffekten…entgegenzuwirken und…Verluste von…verbliebenem günstigen Wohnraum einzudämmen‘ (https://www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen/).“  

 

Begründet wurden die 588 Umwandlungen in 574 Fällen mit § 172 Abs. 4 S. 3 Nr. 6 BauGB. Danach sei eine Genehmigung zu erteilen, wenn „sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern“. Heike Sudmann: „Die Eigentümer:innen nutzen diesen Passus schamlos aus. Und hebeln dabei auch den zehnjährigen Mieter:innenschutz aus – bereits nach sieben Jahren können sie mit der Wohnung tun und lassen, was sie wollen. Das gehört endlich abgeschafft, wir brauchen ein Umwandlungsverbot, wie es DIE LINKE im Deutschen Bundestag fordert.“ 

 

Ergänzend dazu Wolfgang Ziegert, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksversammlung Altona: „Wir fordern, dass die Ämter der Bezirke, wenn sie denn schon Umwandlungsgenehmigungen erteilen, diese auch mit den vorgesehenen grundbuchlichen Eintragungen versehen. Gleichzeitig müssen der bauliche Zustand und in den entsprechenden Fällen auch die Wirtschaftlichkeitsberechnungen kontrolliert werden – das darf nicht einfach hingenommen werden.“  

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