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11. Juni 2019

Immer mehr erfolgreiche Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide

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17.538 Widersprüche gegen Jobcenter-Bescheide gab es 2018 in Hamburg. Die Zahlen steigen seit 2016 kontinuierlich – in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres gab es bereits 6.640 Widersprüche. Ein neuer Höchstwert. Das ergibt eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/17240). Noch wichtiger: Kontinuierlich sind 40 bis 45 Prozent der Widersprüche erfolgreich.

„Das zeigt, dass man eigentlich bei jedem Hartz IV-Bescheid damit rechnen muss, dass er falsch ist. Denn es gibt ja auch noch eine Dunkelziffer von falschen Bescheiden, gegen die sich Betroffene nicht wehren. Gut, dass dies immer mehr Menschen tun. Aber für mich steht die Rechtsstaatlichkeit bei einer so hohen Fehlerquote im Bereich des SGB II grundsätzlich in Frage“, erklärt Carola Ensslen, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion.

Hinzu kommt noch die steigende Zahl von Untätigkeitsklagen. Diese können eingereicht werden, wenn länger als drei Monate nicht über einen Widerspruch entschieden wurde. Waren es im Jahr 2018 noch 657 neue Untätigkeitsklagen, sind es Ende April 2019 schon 303 Klagen. „Die lange Dauer bis zur Entscheidung ist für die Betroffenen sehr belastend“, so Ensslen. „Im SGB II gilt die Besonderheit, dass eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat. Die Betroffenen erhalten also keine oder weniger Leistungen, bis das Verfahren abgeschlossen ist, und geraten so in Existenznot. Angesichts der hohen Fehlerquote ist das völlig ungerechtfertigt.“

 

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