Inklusionsquote an Schulen sinkt: Eltern misstrauen Regelschulen

Seit dem Schuljahr 2010/11 haben Eltern das Recht, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Regelschule anzumelden. Wie gut die Inklusion seither wirklich gelingt, darüber gibt die Inklusionsquote Auskunft: Sie zeigt an, wie viele Schüler:innen mit Behinderungen auf eine Sonderschule gehen und welche auf eine allgemeinbildende Schule. Eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft zeigt nun, dass der Anteil der Schüler:innen mit Behinderungen, die auf eine Regelschule gehen, seit Jahren sinkt: Zuletzt betrug er nur noch 38,9 Prozent.

Dazu Sabine Boeddinghaus, bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion: „Nur eine Minderheit von Schüler:innen mit Behinderungen geht noch auf eine Regelschule, die Mehrheit von 61,1 Prozent wählt die speziellen Sonderschulen. Das zeigt, dass die Eltern zwar die Wahlfreiheit haben, sich aber letztendlich gegen die Inklusion entscheiden, weil sie den Regelschulen angesichts schlechter Voraussetzungen misstrauen.“

Das zeigten zuletzt auch die vielen Beiträge von Eltern und Pädagog:innen in der öffentlichen Anhörung im Schulausschuss zum 3. Fortschrittsbericht des Senates über die Umsetzung der Inklusion. Sie machten deutlich, dass der Senat noch viele gravierende Mängel abstellen muss, damit Inklusion in Hamburg gelingt. So gibt es keine gewährleistete Doppelbesetzung, keine zuverlässige und qualifizierte Schulbegleitung und keine umfassende Barrierefreiheit.

Boeddinghaus:Selbst die sogenannten Schwerpunktschulen, die zuallererst die Verantwortung tragen für Schüler:innen mit Behinderung, verfügen nicht alle über einen barrierefreien Zugang. Der Schulsenator hat nach der Anhörung in einigen Kritikpunkten Verbesserungen zugesagt und sie auch im aktuellen Fortschrittsbericht hinterlegt – das ist gut! Nun muss er in Fragen der Doppelbesetzung, bei Schulbegleitungen und bei der Barrierefreiheit nachlegen. Nur so kann die Akzeptanz der Inklusion bei den Eltern wieder ansteigen. Denn Inklusion ist dank der UN-Behindertenrechtskonvention verbrieftes Recht. Es gibt dazu keine Alternative!“