Isoliert und abgeschoben: Bald auch Kinder im Dublin-Zentrum?

Erst sollten im „Dublin-Zentrum“ keine Kinder, Frauen und Erkrankte untergebracht werden. Nun plant der Senat bereits die Ausweitung der verfassungswidrigen Leistungsausschlüsse genau auf diesen Personenkreis. Dies hat eine aktuelle Anfrage der Linksfraktion ergeben.

Im Dublin-Zentrum werden Personen isoliert untergebracht, für deren Asylverfahren nach den so genannten Dublin-Regeln der EU ein anderer Mitgliedsstaat zuständig ist. Personen im Dublin-Zentrum dürfen nicht arbeiten und sie erhalten nur ein Bett, Essen und 8,85 EUR für Hygieneartikel für zwei Wochen. Alle Sozialgerichte haben diese Leistungsausschlüsse bisher für nicht anwendbar erklärt.

Dazu Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Erst versuchte der Senat, die Öffentlichkeit damit zu beschwichtigen, dass Kinder, Frauen und Erkrankte nicht im ‚Dublin-Zentrum‘ untergebracht werden. In Wirklichkeit strickt er schon an der Ausweitung auf vulnerable Menschen. Kinder können zum Beispiel nicht auf drei Catering-Mahlzeiten am Tag beschränkt werden. Sie müssen jederzeit Zugriff auf kindgerechte Nahrung haben. Alles andere gefährdet das Kindeswohl. Obendrein will der Senat die Menschen auf völlig unbestimmte Zeit dort unterbringen. Was geschieht, wenn etwa die Überstellung auf Hindernisse stößt, bleibt völlig nebulös. Ich fordere den Senat auf, Grundrechte und EU-Recht einzuhalten und das Dublin-Zentrum sofort dicht zu machen. Von den Grünen erwarte ich, dass sie das in den Koalitionsgesprächen aushandeln.“

Unsere Anfrage

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