Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die Klage gegen die Nichteinhaltung der Bahnbenutzungsregeln für den Flughafen abgewiesen. Die Regeln sollen eigentlich sicherstellen, dass der Fluglärm in den Start- und Landekorridoren besser verteilt wird, um wenigstens einen kleinen Lärmausgleich zu schaffen. „Wenn sie fast täglich missachtet wird, ist diese Regelung Makulatur, höchstens ein Alibiversuch. Daher wundert mich diese Entscheidung des OVG“, erklärt Stephan Jersch. „Dass bei Regeln auch ein ,quantitativ bestimmbares Regel-Ausnahme-Verhältnis‘ definiert werden muss ...
weiterlesen "Lärmregeln am Flughafen sind nur noch eine Witznummer"