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17. Januar 2017

Kein NPD-Verbot: Rassismus bekämpfen – jetzt erst recht!

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einem Verbot der rechtsextremen NPD eine Absage erteilt. Die NPD sei zwar verfassungsfeindlich gesinnt, habe aber nicht das Potenzial, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, so begründet das Gericht sein Urteil.

Dazu erklärt Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: »Ich bedauere das Urteil des Verfassungsgerichts. In Zeiten, in denen der aggressive Rechtspopulismus erstarkt und nationalistisches Gedankengut auch weit in der Mitte der Gesellschaft eine Renaissance erlebt, wäre ein NPD-Verbot ein wichtiges Zeichen gewesen. Natürlich würden rassistische Gesinnungen mit einem Verbot nicht einfach verschwinden, die Gefahren des Rechtsterrorismus wären nicht gebannt. Nun aber ist es umso wichtiger, unsere offene Gesellschaft zu verteidigen und all jenen, die Minderheiten nicht tolerieren, klare Grenzen aufzuzeigen – vor dem Hintergrund der unzähligen Anschläge auf Flüchtlingsheime ist dies dringend notwendig.«

Christiane Schneider
Christiane Schneider
Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft
Fachsprecherin für
  • Antifaschismus, Flüchtlinge, Innenpolitik, Religion

    • Mitglied in den Ausschüssen:
      • Eingabe–, Härtefall–, Innen–, Verfassungs- und Bezirksausschusss
      • Kontrollgremien Verfassungsschutz und Wohnraumüberwachung

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