Kennzeichnung von Polizist:innen ausweiten und Transparenz schaffen!
In der Bürgerschaftssitzung am 1.Dezember wird die bestehende Regelung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt:innen entfristet. Die Kennzeichnungspflicht sieht vor, dass Beamt:innen bei bestimmten Einsätzen – insbesondere bei Versammlungen – eine sechsstellige Ziffer auf Ihrer Uniform tragen müssen, durch welche sie identifiziert werden können. Die Ergebnisse der Evaluation der Kennzeichnungspflicht durch den Senat machen deutlich, dass 84 Prozent der befragten Anmelder:innen von Versammlungen sich für die Kennzeichnungspflicht aussprachen und die Akzeptanz durch die Polizeibeamt:innen ebenfalls hoch ist. Einer tatsächlichen Identifizierung von beschuldigten Polizist:innen steht jedoch die schlechte Sichtbarkeit der Kennzeichnung und der zu geringe Anwendungsbereich der jetzigen Regelung entgegen. Innerhalb von mehr als einem Jahr wurde die Kennzeichnung nur bei ca. 200 Einsätzen getragen, wie sich aus der Senats-Evaluation ergibt. Die Linksfraktion fordert daher in ihrem Zusatzantrag, die Kennzeichnungspflicht auszuweiten und nicht auf Einsätze bei Versammlungen, öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen zu begrenzen.
Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Der Anwendungsbereich der Kennzeichnungspflicht ist viel zu eng. Bei allen Einsätzen, bei denen keine Namensschilder getragen werden, muss es eine Kennzeichnungspflicht geben. Außerdem muss die Sichtbarkeit der Kennzeichnung durch eine zusätzliche Anbringung am Helm deutlich verbessert werden. Gerade die schlechte Sichtbarkeit war bisher ein Kernproblem bei der Identifizierung.“
Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf des Senats verschlechtert die Kennzeichnungspflicht sogar in Teilen. Bei Nutzung der Mehrzweckeinsatzweste entfällt nämlich die Pflicht, eine Länderkennung anzubringen. Dies erschwert die Identifizierbarkeit in den vielen Fällen, in denen Beamte anderer Länder oder der Bundespolizei an Einsätzen beteiligt sind. Deniz Celik weiter: „Die Entfristung wäre eine perfekte Gelegenheit gewesen, die Mängel der bestehenden Kennzeichnungspflicht zu beheben. Diese Gelegenheit wurde mit dem Gesetzesentwurf verpasst.“