LINKE fordert Moratorium zu Entscheidungen der Jugendämter

Das „Hamburger Abendblatt“ berichtet heute über einen 13-jährigen Jungen, der ohne Besuchskontakt zu seiner alleinerziehenden Mutter in einer auswärtigen Einrichtung untergebracht ist. Es handelt sich in seinem Fall um die vierte auswärtige Unterbringung innerhalb weniger Jahre.
Dazu erklärt Sabine Boeddinghaus, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft:
„Das Schicksal dieses Jungen ist kein Einzelfall und steht exemplarisch für die vielen Kinder und Jugendlichen, die aus ihren Familien herausgenommen werden, ohne dass ihr erklärter Wille berücksichtigt wird – obwohl das SGB VIII die Beteiligung und Anhörung der Kinder und Jugendlichen zwingend vorsieht. Aus einem Bericht der „Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe“ aus diesem Jahr geht hervor, dass 2014 besonders alleinerziehende Frauen (48 Prozent) betroffen waren, wenn Kinder aus den eigenen Familien genommen und fremd untergebracht wurden. Ich fordere daher ein sofortiges Moratorium mit dem Ziel, dass die Fachbehörde zumindest alle jene Fälle prüft, in denen Kinder alleinerziehender Mütter fremd untergebracht wurden. In der Sozialbehörde fehlt es hier an fachlicher Steuerung.“
In den Jugendämtern sei die Haltung einiger Mitarbeiter_innen gegenüber Familien in Not zudem nicht immer hilfeorientiert, sondern nahezu abfällig, so Boeddinghaus. „Damit schützen die Ämter die Systeme und nicht die Kinder und Jugendlichen! Hier bedarf es guter Konzepte für Supervisionen und Fortbildungen, auch während der Ausbildung muss das Fachverständnis stärker diskutiert werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Größe haben, von eine Entscheidung zurückzutreten und diese auch korrigieren, und zwar stets aus der Perspektive des betroffenen Kindes oder Jugendlichen.“

Hintergrund:
In einer Großen Anfrage mit dem Titel „Berücksichtigung der Rechte der Kinder und Jugendlichen bei auswärtiger Unterbringung“(Drs. 21/10743) hat die Fraktion DIE LINKE nach Strukturdaten zur auswärtigen Unterbringung gefragt. Die Anfrage und deren Auswertung finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.