Linksfraktion fordert Aufhebung des Vermummungsverbotes bei Demos

In der Bürgerschaftssitzung am 24.05.2023 beantragt die Linksfraktion die Aufhebung des sogenannten „Vermummungsverbotes“ bei Demonstrationen (Antrag Drs. 22/11895). Durch die Anwendung einer entsprechenden Ausnahmeregelung des Versammlungsgesetzes soll zukünftig auch das anonyme Demonstrieren möglich sein. Das Vermummungsverbot führt bei Versammlungen immer wieder zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. So hatte die Polizei Hamburg zuletzt bei den Demonstrationen anlässlich des 1.Mai die Verwendung von FFP2-Masken durch Versammlungsteilnehmer:innen als Vermummung bewertet.

Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Das Vermummungsverbot ist immer wieder der Hebel für ein unnötiges Vorgehen der Polizei bei Demonstrationen. Es gibt gute Gründe, dass Demonstrant:innen anonym bleiben wollen und das sollte im Sinne einer umfassenden Versammlungsfreiheit auch ermöglicht werden.“

Mit dem Antrag fordert die Linksfraktion zudem die Ausweitung der bestehenden Regelung der Kennzeichnungspflicht für Polizist:innen. Die bisherige Regelung gilt unter anderem nur für geschlossene Einsätze der Landesbereitschaftspolizei. Die Linksfraktion fordert stattdessen eine umfassende Pflicht zur individuellen Kennzeichnung für alle Hamburger Polizist:innen – unabhängig von deren Abteilung oder der Einsatzart. Deniz Celik: „Die Kennzeichnungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil der rechtsstaatlichen Bindung der Polizei. Und deshalb muss sie auch flächendeckend für alle Hamburger Polizist:innen gelten. Mit den zahlreichen Ausnahmen untergräbt der Senat den eigentlichen Zweck der Kennzeichnungspflicht.“