LPK zur Erbschaftssteuer: Steuerprivileg für Superreiche abschaffen!

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über die Frage, ob die weitreichende Steuerbefreiung für große Unternehmenserbschaften mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Änderungsbedarf ist für Hamburg aus unserer Sicht dringend geboten: Aus unserer Großen Anfrage geht hervor, dass in Hamburg in 2024 mindestens ein Drittel der Erbsummen über 10 Millionen Euro komplett steuerfrei blieb. Zwischen 2016 – 2025 wurden in Hamburg gem. §28a ErbStG satte 856,8 Millionen Euro Steuern erlassen. Das sind 7,5 Prozent des bundesweiten Erlassvolumens. Die Linksfraktion begrüßt daher, dass der Hamburger Senat den dringenden Reformbedarf anerkennt, und fordert konkrete Schritte.

Dazu David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Wer in Hamburg eine einzelne Eigentumswohnung erbt, liegt schnell über dem Freibetrag und muss anteilig mehr Steuern zahlen als die Erben von Multimillionenvermögen. Doch dies dient nicht dem Schutz von Arbeitsplätzen, sondern ist ein Steuergeschenk an Multimillionäre. Die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung macht Superreiche per Gesetz bedürftig. Sie befreit Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro von der Erbschaftssteuer. Das ist eine Benachteiligung kleiner Betriebe zugunsten großer Konzerne. Ein weiterer Weg, die fällige Steuer komplett zu vermeiden sind Familienstiftungen. Diese dienen einzig dem Zweck der Steuervermeidung. Die steuerliche Begünstigung dieser Stiftungen sollte schlicht abgeschafft werden. Die Reichen vermeiden auf unterschiedlichen Wegen die Zahlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wir erwarten, dass Karlsruhe dem einen Riegel vorschiebt. Die Bundesregierung und der Senat dürfen sich aber nicht hinter dem Gericht verstecken und das Gesetz nur so weit flicken, dass es ein paar Jahre hält. Sämtliche Steuervermeidungspraktiken müssen wirksam unterbunden werden.”