Mieten bis zu 2.000 Euro im Jahr runter

Der katastrophale Wohnungs- und Mietenmarkt ist eine Belastung für die meisten Hamburger*innen. Doch Bundesregierung und Hamburger Senat weigern sich bisher, effektive Maßnahmen zu ergreifen. Dabei liegen gute Vorschläge auf dem Tisch: Mit einem aktuellen Gutachten zeigt etwa die Linksfraktion im Bundestag, dass ein Mietendeckel verfassungsgemäß wäre und die Miete deutlich senken könnte.

Der Mietendeckel

Mit drei verschiedenen Mechanismen könnte der Mietendeckel unsere Stadt entlasten: Begrenzung der Mieterhöhungen, Deckelung bei Neuvermietungen und Senkung überhöhter Mieten. Als Mietobergrenze wird dabei zunächst die „echte Vergleichsmiete“ aus allen Bestandsmieten, auch für Sozialwohnungen, ermittelt und festgelegt. Bis der Mietendeckel dauerhaft beschlossen ist, wird zuvor ein Mietenstopp eingeführt, der Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen ausschließt und eine Erhöhung der Miete bei Neuvermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete nach Mietenspiegel begrenzt:

  • Begrenzung der Mieterhöhungen
    Die Miete darf derzeit auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht werden, wobei die Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent betragen darf. Durch den Mietendeckel dürfen die Mieten in Hamburg nicht mehr erhöht werden. Eine Ausnahme gilt nur für Härtefälle, dann darf eine Erhöhung entsprechend der Inflation aber höchstens von 2 Prozent auf das Niveau der Durchschnittsmiete pro Jahr erfolgen
  • Deckelung von Wiedervermietungsmieten (Neuvermietungen)
    Bei Neuvermietungen dürfen die Mieten bis maximal zur Durchschnittsmiete erhöht werden
  • Senkung überhöhter Mieten
    Mieten über der Durchschnittsmiete werden auf die Höhe der Durchschnittsmiete gesenkt

Was könnte ein Mietendeckel konkret für Hamburg bringen?

Mit dem Stopp der Mieterhöhungen würde die Preisspirale sofort beendet werden. Für eine mittelgroße Wohnung (67,6 m²) in Hamburg wären jährlich Entlastungen in Höhe von 243,02 € zu erwarten.

Gerade bei Neuvermietungen dürften alle Hamburger*innen aufhorchen. Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, wundert sich über die Preise pro m², die durchschnittlich 63 % über den Preisen bei bestehenden Mietverhältnissen liegen. Mit dem Mietendeckel würden unsere Nachbar*innen bei einem Umzug durchschnittlich 5,14 €/m² einsparen, was im Mittel eine Entlastung je Wohnung von 4.168,21 € pro Jahr bedeutet.

In Hamburg würden überhöhte Mieten durchschnittlich um 2,40 €/m² gesenkt. Für eine mittlere Wohnung, die überteuert gemietet wird, reduziert sich die Wohnung um durchschnittlich 1.948,80 €.

Was ist mit Neubau?

Für Neubauwohnungen gelten Ausnahmen: Innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung eines Neubaus gilt der Mietendeckel nicht. Danach gibt es eine abgeschwächte Übergangsregelung für die nächsten fünf Jahre, ehe die Mieten zehn Jahre nach Fertigstellung auch unter den Regelungsbereich der Mietpreisbremse fallen. Für Härtefälle unter Vermieter*innen gibt es Ausnahmeregelungen in Form einer Mietanpassung in Höhe des Inflationsausgleichs von höchstens 2 Prozent pro Jahr.

Ist der Mietendeckel verfassungskonform?

Klare Antwort: Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der Mietendeckel durch den Bundestag eingeführt werden darf. Der Versuch in Berlin wurde seinerzeit nur dehalb einkassiert, weil ein Bundesland über die Miethöhe keine Regelung vorgeben darf.

Segen für alle Hamburger*innen und die Wirtschaft

Alleine in Hamburg können Entlastungen bei den Mieter*innen von über 740 Millionen Euro erreicht werden. Der größte Posten macht die Absenkung überhöhter Mieten aus, damit haben alle Betroffenen zusammen 458 Millionen Euro mehr in der Tasche. Geld für Lebensmittel, einen Abend auf dem Kiez oder Geschenke für die Enkel*innen. Wir wollen die Lebensqualität zurück in unserer Stadt haben und nicht Vermieter*innen den dritten Porsche finanzieren.