Mietwucher im Mundsburg Tower: OLG Frankfurt lehnt Klage ab und gibt der Linksfraktion recht
Im Sommer hatte die Linksfraktion aufgedeckt, dass die Firma Homes United Spaces GmbH mit fördern&wohnen einen Vertrag u. a. über Wohnungen für ein sehr hohes Entgelt geschlossen hat. In einer Pressemeldung schrieb die Fraktion von „Mietwucher im Mundsburg Tower“. Die flüchtlingspolitische Sprecherin Carola Ensslen kritisierte: „30 Euro pro Person und Tag für die Wohnungen ergeben 900 Euro pro Person im Monat. Die Firma verdient sich eine goldene Nase auf dem Rücken von Geflüchteten. Das ist sittenwidrig.“ Die Homes United ging gegen diese Kritik bis hin zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main vor. Jetzt hat sie dort eine schallende Ohrfeige kassiert.
Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Natürlich ist es das gute Recht der Firma Homes United, gegen Kritiker:innen ihres Geschäftsgebarens vor Gericht zu ziehen. Das drohende Ordnungsgeld von 250 000 Euro wirkt dabei zugleich einschüchternd. Doch so ein Maulkorb darf unsere politische Arbeit nicht einschränken: Solche windigen Praktiken gehören auf den Prüfstand und sie gehören in die Öffentlichkeit. Ich bin erleichtert, dass das Gericht der Homes United nun eine klare Abfuhr erteilt hat – es ist eine Bestätigung unserer Arbeit als Oppositionsfraktion.“
Aus der Entscheidung des OLG Frankfurt: „Die Antragstellerin (Homes United) muss sich die Kritik der Antragsgegnerin (Carola Ensslen) gefallen lassen. Diese beruht auf zutreffenden Anknüpfungstatsachen und betrifft mit ihrer Geschäftstätigkeit die Sozialsphäre. Die Antragsgegnerin hat ein berechtigtes und überwiegendes Interesse daran, in ihrer Funktion als flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft in Reaktion auf die Antwort des Hamburger Senats auf ihre Kleine Anfrage vom 05.07.2022 (…) öffentlich darauf aufmerksam zu machen, dass sich die Stadt Hamburg ihrer Meinung nach trotz der Unterbringungsnot nicht auf das kostspielige Geschäft mit der Antragstellerin hätte einlassen dürfen. Sie fordert den Senat daher auf, die Verträge auf ein angemessenes Niveau nachzuverhandeln. Mit der öffentlichen Information über von ihr wahrgenommene Missstände nimmt die Antragsgegnerin eine in der Demokratie und Politik wichtige Rolle bei der öffentlichen Meinungsbildung wahr. Dabei hat sie die Grenze zulässiger Meinungsäußerung nicht überschritten.“